Gerichtsprozess gegen Umgestaltung der Berliner Hedwigskathedrale gescheitert

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Justitia.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times14. Juli 2020

Das Berliner Landgericht hat eine Klage gegen den Umbau der Hedwigskathedrale abgewiesen. Sechs Menschen hatten sich in der Klage gegen das Erzbistum Berlin nach Gerichtsangaben vom Dienstag auf die Urheberrechte des Architekten beziehungsweise weiterer Schöpfer der Innengestaltung berufen. Dem folgten die Richter nicht: Denn im Regelfall habe das Recht des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten Vorrang vor urheberrechtlichen Interessen.

Das Gericht bezeichnete den Innenraum der Kathedrale als sogenannte Gebrauchskunst. Daher müsse es dem Erzbistum für den Gottesdienst in der Kathedrale gestattet sein, „entsprechende bauliche Änderungen in der Innenraumgestaltung vorzunehmen“, hieß es. Die Richter wiesen die Klage als unbegründet ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach dem Urteil erklärte das Erzbistum, es respektiere das Urheberrecht. Beispielsweise sei eine in den 1970er Jahren eingebaute Orgel abgebaut worden, um nach Abschluss der Umgestaltung an ihren Ort zurückzukehren. In diesen Tagen hätten die Sanierungsarbeiten an der Kuppel begonnen, teilte das Erzbistum weiter mit. Ende Februar hatte es demnach den Bauantrag gestellt, auf die Baugenehmigung werde noch gewartet.

Die Pläne zum Umbau der Berliner Bischofskirche sehen unter anderem vor, die zur Unterkirche führende charakteristische Bodenöffnung unter der Kuppel der Kathedrale zu schließen. Mit der Frage nach der Umgestaltung oder der einfachen Sanierung befassten sich Kirchengremien über einen langen Zeitraum.

Das Bistum entschied sich Ende 2016 für die Umgestaltung und verwarf eine günstigere einfache Sanierung der katholischen Hauptkirche. Die Initiative Freunde der Hedwigskathedrale ist der Ansicht, dass der geplante Umbau die traditionsreiche Kathedrale zerstören würde. (afp/sua)



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