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Hartz-IV: Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zu Sanktionen

Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe muss darüber entscheiden, ob oder in welchem Umfang Hartz-IV-Empfängern Leistungen gekürzt werden dürfen.

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Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 5. November sein Urteil zur Zulässigkeit von Hartz-IV-Sanktionen.

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Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil zu den Hartz-IV-Sanktionen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe muss darüber entscheiden, ob oder in welchem Umfang Hartz-IV-Empfängern Leistungen gekürzt werden dürfen. Sanktionen drohen bei Pflichtverletzungen wie der Ablehnung einer als zumutbar eingestuften Arbeit. Auslöser für das Verfahren war die Klage eines Arbeitslosen aus Thüringen, dem Leistungen gekürzt worden waren. (Az. 1 BvL 7/16)
Das Sozialgericht Gotha rief in dem Rechtsstreit das Verfassungsgericht an, weil es die Vorschriften zu möglichen Leistungskürzungen für verfassungswidrig hält. Im Zentrum der Prüfung in Karlsruhe stand die Frage, ob das vom Grundgesetz garantierte Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum durch die Sanktionen verletzt wird. Das Sozialgericht ist der Ansicht, dass mit der vom Gesetzgeber gewählten Höhe des Regelsatzes bereits das Existenzminimum festgelegt wurde und dies nicht unterschritten werden darf.(afp)

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