Hartz-IV: Lindner warnt vor falschen Signalen an Migranten

Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland haben Migrationshintergrund. Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner hat in der Hartz-IV-Debatte davor gewarnt, mit einer Erhöhung der Bezüge oder einer Lockerung der Sanktionen falsche Anreize für Migranten zu setzen.
Epoch Times13. April 2018

Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner hat in der Hartz-IV-Debatte davor gewarnt, mit einer Erhöhung der Bezüge oder einer Lockerung der Sanktionen falsche Anreize für Migranten zu setzen.

„Die Hartz-IV-Zahlen werden massiv steigen“, sagte Lindner dem Nachrichtenmagazin „Focus“ (Samstag). „Deshalb darf man die Bezüge nicht wahllos erhöhen oder frei von Sanktion versprechen – erst recht nicht Menschen, die weder integriert sind noch Deutsch sprechen.“

„Junge Männer aus Syrien zum Beispiel müssen wissen: In Deutschland muss man arbeiten“, sagte Lindner.

Und es darf nicht der Eindruck entstehen, Hartz IV sei ein Grundeinkommen, das ein Clanmitglied irgendeiner libanesischen Bande in Berlin automatisch überwiesen bekommt.“

Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland haben Migrationshintergrund

Nach aktuellsten Zahlen hat mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland einen Migrationshintergrund. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind dies 55,2 Prozent der 4,3 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Nach Informationen der „Bild“-Zeitung dürfen Jobcenter Kinderehen sowie Zweit- und Drittfrauen von Muslimen bei Bezug von Hartz IV nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft anerkennen. In einer neuen Weisung der Bundesagentur für Arbeit sei der Begriff der „Partner“ in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft genauer definiert worden.

So müssten die Mitarbeiter in den Jobcentern jetzt bei Ehen Minderjähriger das genaue Alter beachten, schreibt die Zeitung (Freitag). Minderjährige Personen unter 16 Jahren könnten nach deutschem Recht „eine Ehe nicht wirksam eingehen“. Auch Vielehen dürfen demnach nicht anerkannt werden, weil „nur eine Person als Partner“ in einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden könne. (dpa)



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