Klöckner stellt Wolfskompromiss infrage: Genereller Abschuss von Wölfen soll erlaubt werden

"Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ist ein Erfolg des Artenschutzes, den wir hochhalten. Er hat aber Grenzen dort, wo das Leben anderer bedroht ist", meinte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner.
Titelbild
Wölfe.Foto: Carsten Rehder/dpa
Epoch Times26. Mai 2019

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) wettert gegen den mühsam ausgehandelten Wolfskompromiss der Bundesregierung. Sie hält weiter an einer umfassenden Regulierung der Wolfspopulation fest.

„Im Interesse der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit sollten wir weiter eine regulierende Bestandskontrolle, die Wolfsrissen vorbeugt, als Ziel haben“, sagte Klöckner der „Bild am Sonntag“.

Das Landwirtschafts- und das Umweltministerium hatten sich unter Vermittlung des Kanzleramtes auf eine Erweiterung des Bundesnaturschutzgesetzes geeinigt. Die schafft zwar mehr Rechtssicherheit beim Abschuss von Problem-Wölfen, weicht aber den Artenschutz nicht auf.

Der Landwirtschaftsministerin geht das nicht weit genug: „Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ist ein Erfolg des Artenschutzes, den wir hochhalten. Er hat aber Grenzen dort, wo das Leben anderer bedroht ist“, so Klöckner.

Emnid-Umfrage: Mehrheit gegen Abschuss

Laut einer neuen Emnid-Umfrage hat die CDU-Politikerin in der Bevölkerung keine Mehrheit auf ihrer Seite: Laut der Umfrage des Meinungsforschungsinstituts für die „Bild am Sonntag“ sind 53 Prozent der Befragten dafür, Wölfe nur dann zu schießen, wenn sie vorher auffällig geworden sind, also etwa Zäune überwunden oder Schafe gerissen haben.

Für eine generelle Jagd ohne konkreten Grund sprechen sich nur zehn Prozent aus. 34 Prozent wollen, dass Wölfe gar nicht geschossen werden dürfen. 3 Prozent der Befragten machten keine Angabe dazu.

Für die Erhebung befragte Emnid am 23. Mai 2019 insgesamt 506 Personen. Die Fragestellung lautete: „Sollten Wölfe in Deutschland Ihrer Meinung nach: a) generell geschossen werden dürfen b) nur geschossen werden dürfen, wenn sie auffällig geworden sind, also Schafe gerissen oder Zäune überwunden haben c) gar nicht geschossen werden dürfen?“ (dts)



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