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Sozialgericht: Kassen müssen Bartenfernung von Transsexuellen zahlen

Eine „1972 als Mann geborene Frau aus Hannover“ klagte vor dem Sozialgericht Hannover die Kostenübernahme ihrer regelmäßigen Bartentfernung durch eine Kosmetikerin ein. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen.

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Transsexuelle haben Anspruch auf „geschlechtsangleichende Behandlungen zur Minderung ihres psychischen Leidensdrucks" stellte das Sozialgericht Hannover fest.

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Das Sozialgericht Hannover entschied am Montag, dass ein Transsexueller, der sich die Barthaare beim Kosmetiker entfernen lässt, Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse hat. Begründet wurde dies damit, dass Transsexuelle Anspruch auf „geschlechtsangleichende Behandlungen zur Minderung ihres psychischen Leidensdrucks“ hätten. Die zuständige Richterin folgte damit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, berichtet die „Junge Freiheit“.
Laut Gericht hat eine „1972 als Mann geborene Frau aus Hannover“ geklagt. Ihr bereite in der neuen Rolle als Frau der starke Bartwuchs Schwierigkeiten. Bereits nachmittags müsse sie sich ein zweites Mal rasieren und nachschminken. Eine Haarentfernung beim Hautarzt zog jedoch Hautentzündungen nach sich.
Daher ließ sie sich von da an die Barthaare von einer Kosmetikerin entfernen. Die Krankenkasse weigerte sich jedoch, die Kosten hierfür zu übernehmen und verwies darauf, dass Leistungen einem Arztvorbehalt unterlägen. Dies bedeutet, dass die Maßnahme aufgrund einer gesetzlichen Festlegung nur von einem ordnungsgemäß ausgebildeten und approbierten Arzt durchgeführt werden darf.
Das Sozialgericht Hannover widersprach nun der Aussage der Krankenkasse. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (er)

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