Lange Haftstrafen im Prozess um Horrorhaus von Höxter – aber nicht lebenslänglich

Im Bosseborn-Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter ist das Landgericht Paderborn am Freitag mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer lebenslangen Haft geblieben.
Epoch Times5. Oktober 2018

Im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter ist das Landgericht Paderborn am Freitag mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer lebenslangen Haft geblieben.

Für Wilfried W. verhängte das Gericht wegen des Todes von zwei Frauen eine elfjährige Haftstrafe und ordnete die Unterbringung des 48-Jährigen in der Psychiatrie an. Die 49 Jahre alte Angelika W. erhielt dreizehn Jahre Haft.

Das Gericht verurteilte die beiden in dem nach zwei Jahren Prozessdauer abgeschlossenen Verfahren wegen Mordes durch Unterlassen und wegen versuchten Mordes.

Der Anwalt von Angelika W., Peter Wüller, sagte im Fernsehsender n-tv, er könne sich vorstellen, dass seine Mandantin das Urteil akzeptiere. Da sie bereits seit zwei Jahren in Untersuchungshaft sitze und nach zwei Dritteln der Strafe bei guter Führung aus dem Gefängnis entlassen werden könnte, könne sie womöglich in sechseinhalb Jahren frei sein. Ursprünglich hatte Wüller einen Freispruch für seine Mandantin gefordert.

Der Fall hatte wegen seiner Rohheit und Brutalität für bundesweites Entsetzen gesorgt. Die Angeklagten sollen die zwei getöteten Frauen durch Kontaktanzeigen in ihr Haus gelockt und so schwer misshandelt haben, dass sie starben. Zwei weitere Frauen sollen die beiden Angeklagten ebenfalls schwer misshandelt haben, diese überlebten aber. (afp)



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