Lebensmittelverband kritisiert Minister für Legalisierung des Containerns

Wer Lebensmittel aus der Tonne rettet, kann dafür strafrechtlich belangt werden. Der Lebensmittelverband sieht in der aktuellen Debatte um die Straffreiheit für das Containern keinen rechtlichen Handlungsbedarf.
Studenten nehmen weggeschmissene Lebensmittel aus einer Mülltonne.
Studenten nehmen weggeschmissene Lebensmittel aus einer Mülltonne.Foto: Christiane Raatz/dpa-Zentralbild/dpa
Von 11. Januar 2023

„Nahrungsmittel gehören auf den Teller und nicht in die Tonne“, so Cem Özdemir (Grüne), Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Gemeinsam mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wirbt er dafür, dass Menschen nicht strafrechtlich dafür belangt werden sollen, wenn sie sich an den Abfallcontainern der Discounter bedienen.

Scharfe Kritik hingegen kommt vom Handelsverband Lebensmittel. Der Verband spricht sich „gegen die Legalisierung des sogenannten Containerns aus – unter welchen Voraussetzungen auch immer“, so Hauptgeschäftsführer Franz-Martin Rausch dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Im Gegensatz zu den beiden Ministern sieht Rausch keinen rechtlichen Handlungsbedarf. Bereits heute gebe es im Straf- und Strafverfahrensrecht „ausreichende Möglichkeiten, allen denkbaren Fallkonstellationen im Einzelfall Rechnung zu tragen“.

Gesundheitsgefahr im Abfallbehälter

Rausch warnte auch ausdrücklich davor, dass bestimmte Lebensmittel in Abfallbehältern „eine potenzielle Gesundheitsgefahr“ darstellten. So könnten etwa Lebensmittel aus Warenrückrufen dabei sein, die mit Fremdkörpern wie Glas- oder Metallsplitter verunreinigt sein können. „Solche Gefahren sieht man den Produkten nicht an“, so der Verbandschef.

Da im Handel lediglich sieben Prozent der in Deutschland entstehenden Lebensmittelverluste anfallen, sei das Containern auch keine wirksame Maßnahme gegen die Lebensmittelverschwendung.

„Wenn Staat und Politik wirksam die Lebensmittelverschwendung reduzieren wollen, sollten Lebensmittelunternehmen und gemeinnützige Organisationen dabei unterstützt werden, mehr verzehrfähige Lebensmittel zu spenden und an Bedürftige zu verteilen“, sagte Rausch.

Diebstahl und Hausfriedensbruch

Bisher ist das Containern als Diebstahl strafbar. Buschmann und Özdemir werben in einem gemeinsamen Brief an die Justizministerien der Länder für einen Vorschlag des Bundeslands Hamburg. Dieser sieht vor, Strafverfahren wegen Containerns in vielen Fällen einzustellen.

Nur im Fall von Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch, der über das einfache Überwinden eines physischen Hindernisses hinausgeht, soll Containern demnach noch bestraft werden. Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Schloss gewaltsam geöffnet oder ein Müllcontainer beschädigt wird.

Dass Containern nicht immer mit einer Strafe endet, zeigt der Fall des Nürnberger Jesuitenpaters Jörg Alt. Schon zum zweiten Mal wurden Ermittlungen gegen ihn eingestellt. Zwar habe der Pater die Straftaten selbst eingeräumt, allerdings habe die Staatsanwaltschaft den zu beziffernden Wert der bereits entsorgten Lebensmittel als geringfügig bewertet, meldete die „Süddeutsche“. Außerdem hätten die betroffenen Supermärkte als rechtmäßige Eigentümer auf Strafanträge verzichtet.

(mit Material von afp)

 



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