G-20-Krawalle: Ermittler setzen in großem Umfang Software zur Gesichtserkennung ein

Die Sonderkommission der Polizei zum G-20-Gipfel 2017 setzt erstmals im großem Umfang Gesichtserkennungs-Software für ihre Ermittlungsarbeit ein.
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Die Gesichtserkennungs-Software, die die Sonderkommission einsetzen, wird bereits zivil genutzt. Damit überwachen z. B. große Firmen oder Spielcasinos ihre Eingangsbereiche um unerwünschte Personen, zu erkennen. SymbolFoto: iStock
Epoch Times6. August 2018

Die Ausschreitungen im Rahmen des G-20-Gipfel 2017 in Hamburg stellen die deutschen Sicherheitsbehörden vor Herausforderungen. Denn die Aufarbeitung der verübten Straftaten bei den G-20-Krawallen ist enorm aufwendig. Daher wird nun erstmals bei der Ermittlungsarbeit eine Gesichtserkennungs-Software eingesetzt, berichtet die „Welt“.

Rund 30.000 Fotos und Videos, mit einem Datenvolumen von insgesamt 17.000 Gigabyte stehen den Sicherheitsbehörden für ihre Ermittlungen zur Verfügung.

Dabei scheint der Ablauf ganz simpel. Bei den G-20-Krawallen kam es zu zahlreichen Festnahmen. Von den Festgenommenen wurden Fotos gemacht. Wenn der Verdacht besteht, dass eine Person auch an anderen Straftaten beteiligt war oder wenn Aufnahmen benötigt werden, die eine Straftat belegen, wird das Foto mit den Video- bzw. Bilddaten der G-20-Krawalle abgeglichen.

Die Erkennungssoftware sucht nun in den archivierten Bild- und Videodaten nach dem betreffenden Gesicht. Dabei spielen die biometrischen Merkmale, wie zum Beispiel der Abstand zwischen den Augen usw. eine Rolle.

Erkennungs-Software soll Ermittler unterstützen – nicht ersetzen

Liegt ein Treffer vor, werden die richtigen Bilder übereinandergelegt und der Suchvorgang wiederholt, so erhöht sich von Mal zu Mal die Genauigkeit. Der Ermittler bestimmt dann, ob der Gesuchte unter den Treffern ist. „Die Software soll den Ermittler nicht ersetzen, sondern unterstützen“, betont ein Ermittler der G-20-Sonderkommission. „Vor allem kann sie die Dauer der Auswertung enorm verkürzen,“ so der Ermittler.

Mittlerweile laufen 3.200 Ermittlungsverfahren bei mehr als 700 Personen, die namentlich bekannt sind. 140 der Tatverdächtigen kommen dabei aus dem Ausland, vor allem aus Frankreich, Italien, Spanien und Skandinavien. Die Datenmenge an Video- und Bildmaterial, die im Rahmen der Ermittlungen ausgewertet werden muss, ist riesig.

Nach dem tatsächlich eine Person wiedergefunden wurde, geht die Arbeit weiter. Nun muss bestimmt werden, wo die Aufnahme entstanden ist und die Ermittler beginnen ein Bewegungsprofil vom Tatverdächtigen zu ermitteln, wo er welche Straftaten begangen hat.

Als Hilfestellung haben die Beamten mehr als 23.000 Videos auf einer digitalen Stadtkarte verzeichnet. So wissen die Ermittler, welches Videomaterial zu welchen Tatort passt.

Software wird bereits durch private Firmen genutzt

Die Gesichtserkennungs-Software, die die Sonderkommission einsetzt, wird bereits zivil genutzt. Damit überwachen z. B. große Firmen oder Spielcasinos ihre Eingangsbereiche, um unerwünschte Personen zu erkennen.

Die Arbeit der Sonderkommission berührt den sensiblen Bereich der Persönlichkeitsrechte, deshalb gibt es klare Regelungen. So darf die Gesichtserkennungs-Software nur angewendet werden, wenn bereits einer Person eine Straftat im Rahmen der G-20-Krawalle nachgewiesen werden konnte.

„Wir können nicht irgendwen durch das System laufen lassen“, erklärt einer der Ermittler. Die Grundlage für eine Überprüfung sei immer eine Verfügung der Staatsanwaltschaft. (er)



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