400 Seiten Nachhaltigkeits-Richtlinien für Unternehmen: Bürokratieberg der EU droht

Ein neues Regelwerk der EU-Kommission zu Informationspflichten steht in der Kritik. Geschrieben wurde es detailreich von einer privaten Beratungsgesellschaft.
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Das Berlaymont-Haus, Sitz der EU-Kommission in Brüssel.Foto: iStock
Von 21. Mai 2022

Eine „Wirtschaft im Dienste der Menschen“ will die EU schaffen. Zu diesem Zweck hat die EU ein neues Regelwerk erstellen lassen – und stößt auf Kritik. 

„Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung“ (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD), nennt sich das Werk, das die externe Organisation Efrag im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt hat. Das bürokratische Werk soll zur Standardlektüre für Europas Unternehmen werden.

Der CSRD-Vorschlag soll die bisherigen Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung (BilanzRL) ablösen. So sollen die Unternehmen relevante, vergleichbare und verlässliche Informationen zur Nachhaltigkeit offenlegen. Betroffen sind von der Neuregelung 15.000 deutsche Unternehmen. Bislang waren nur 550 zur Berichterstattung verpflichtet.

Öko-soziale Darstellung der Unternehmen

Insgesamt zielt die Richtlinie auf eine öko-soziale und umfangreiche Darstellung der Unternehmen ab. Die Richtlinie liegt der Epoch Times vor.

Die Berichte der Firmen sollen drei große Bereiche abdecken: zuerst die Umwelt. Angedacht sind Angaben zu Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser- und Meeresressourcen, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Verschmutzung, Biodiversität und Ökosysteme.

Der zweite Punkt, Soziales, umfasst Meldungen zu Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Grundfreiheiten, demokratische Grundsätze und Standards des Unternehmens. Als Drittes wird unternehmerische Governance abgefragt, also die Rolle der Unternehmensorgane, Unternehmensethik und Unternehmenskultur etc. 

Parlament und Rat müssen eigentlich über die Standards diskutieren

Insgesamt sind 13 Kapitel auf 400 Seiten veröffentlicht. Dies geht aus einer Studie hervor, die die Stiftung Familienunternehmen in Auftrag gegeben hat. Erarbeitet hat sie Dr. Martin Nettesheim, Professor für Europarecht an der Universität Tübingen. 

Er kommt zu dem Schluss, dass die Ausarbeitung mehrfach gegen geltendes Recht verstößt. Die EU habe für diesen Erlass von Nachhaltigkeitsstandards ein Verfahren gewählt, das gegen die EU-Verträge verstoße. 

Die nötigen Standards der Richtlinie müssten eigentlich zwischen Parlament und Rat diskutiert werden. Allerdings sei die Rechtssetzung an die EU-Kommission delegiert worden.

Selbst die EU-Kommission habe nur wenige Kernpunkte festgelegt und mit der Detailausarbeitung eine externe Organisation, die Efrag (European Financial Reporting Advisory Group) beauftragt. Die Efrag sei aber eine private Beratungsgesellschaft unter dem Einfluss von Interessengruppen. So wird die Efrag unter anderem von der EU-Kommission finanziert.

Als delegierter Rechtsakt würden die Detailregelungen, die die Efrag – als private Gesellschaft – macht, ohne weitere Debatte nationales Recht und würden auch für Deutschland gelten.

Das Verfahren sei de facto eine Privatisierung von EU-Hoheitsgewalt, die nicht von den EU-Verträgen gedeckt sei, so Nettesheim in seiner Analyse.

Er verweist darauf, dass damit auch gegen Vorgaben des deutschen Grundgesetzes verstoßen würde. „Die Entscheidungen des EU-Gesetzgebers berühren das Recht auf Demokratie und die Verfassungsidentität“, erläutert er. „Sie können deshalb im Wege der Verfassungsbeschwerde von allen Deutschen angegriffen werden.“

Keine klaren Ziele, aber Druck auf die Firmen ausüben

Inhaltlich bleibt laut der Studie unklar, „welcher spezifische Zustand“ angestrebt werde. Um die eingangs erwähnte „Wirtschaft im Dienste der Menschen“ zu schaffen, solle ein „breiter Instrumentenmix“ eingesetzt werden, „angefangen von unmittelbaren rechtlichen Verpflichtungen über rechtliche Anreizmechanismen bis hin zu Formen des sozio-politischen Nudging“. Klar erkennbare materielle Ziele würden hingegen nicht formuliert. „Das will die EU der Gesellschaft überlassen.“

Der vorgelegte Entwurf sieht laut seiner Studie keine Rechtspflicht zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie auf eine nachhaltige Unternehmenspolitik vor. Maßstäbe für nachhaltiges Unternehmertum werden nicht abschließend festgelegt. Die Richtlinie beruht auf der Idee, dass sich die angestrebte Transformation der Unternehmen dadurch hinreichend effektiv vorantreiben lässt und dass diese sich öffentlicher Kritik stellen müssten. 

„Die Berichtspflichten sollen indirekt, also über antizipierte oder tatsächliche Reaktionen der Berichtsadressaten, eine Veränderung der Sinn- und Orientierungssysteme bewirken, die in einem Unternehmen präsent sind“, analysiert Nettesheim. Firmen soll ermöglicht werden, auf der Basis der Informationen sozial oder ökonomisch zu reagieren. 

Der CSRD lasse aber offen, um welche Reaktionen es gehe. Sie reichten von der Verhaltensänderung im Markt bis hin zum „public shaming“. Der auf diese Weise ausgelöste Druck sei bereits hoch und werde weiter steigen.

Ein Beschäftigungsprogramm für Berater

Mittelständische Unternehmen sind mit dieser Arbeit überfordert, ihre oft sehr schlanke Betriebsführung gibt es kaum her, Mitarbeiter zur Bewältigung dieses Papiertigers abzustellen.

„Es ist im Sinne der Familienunternehmen, dass die Politik eine zukunftsorientierte Unternehmensführung fördert“, sagt Professor Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen. 

„Dies muss aber mit demokratischer Legitimation und rechtssicher gelingen. Es dürfen nicht ständig neue Papiertiger geschaffen werden. Bleibt es bei den Plänen der EU, verkommt die Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Beschäftigungsprogramm für Berater. Ziel muss es doch sein, mit technologischen Innovationen und leistungsfähigen Ingenieuren den Klimaschutz voranzubringen.“ 

Mit seiner Studie rücke Nettesheim auch andere Gesetzgebungsverfahren in den Fokus, die sich ebenfalls des Verfahrens zur delegierten Rechtssetzung bedienen, – so zum Beispiel das geplante EU-Lieferkettengesetz.

 



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