Richter: Keine Chance für künstliche Intelligenz in Justiz

Die deutschen Gerichte sind überlastet, Nachwuchs in ausreichender Zahl ist nicht in Sicht. Kann moderne Technik Recht sprechen und die Gerichte entlasten?
Holger Pröbstel, Landesvorsitzender des Deutschen Richterbundes in Thüringen. Der Verband sieht in der nächste Zeit massive Probleme auf die Gerichte zukommen.
Holger Pröbstel, Landesvorsitzender des Deutschen Richterbundes in Thüringen.Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times22. Mai 2022

In der Diskussion um Möglichkeiten zur schnelleren Verfahrensabwicklung in der Justiz steht der Oberlandesgerichtspräsident Kai-Uwe Theede dem Einsatz von künstlicher Intelligenz skeptisch gegenüber.

„Moderne Technik kann bei der Rechtsprechung zum Teil assistieren, sie kann jedoch nie die Entscheidung von Richtern ersetzen“, sagte Theede der Deutschen Presse-Agentur. Der Präsident des OLG Rostock äußerte sich anlässlich der am Montag beginnenden 74. Jahrestagung der 26 Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Oberlandesgerichte, des Bayerischen Obersten Landgerichts und des Bundesgerichtshofs. Künstliche Intelligenz ist eines der Schwerpunktthemen der Tagung.

Grenzen der Computertechnik

Der Kern der Rechtsprechung seien die mündlichen Verhandlungen, erklärte Theede. „Gerade im Zivilrecht ist es der größte Erfolg, wenn sich die Parteien dort einigen können.“ Mit einem Computer sei dies kaum möglich. Er verwies auf das Grundgesetz, das festlegt, dass die rechtssprechende Gewalt Menschen anvertraut sein muss.

Es gebe sicher juristische Sachverhalte, die nach schematischen Betrachtungen beurteilt werden. Dafür könnten Hilfssysteme entwickelt werden, die Richtern die Arbeit erleichtern. Als Fallbeispiel nannte er Trunkenheitsfahrten, nach denen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und zusätzlich ein Führerscheinentzug verhängt werden.

Denkbar sei, dass ein Computer alle Daten von juristischen Sachverhalten zusammenfasse und auch bewerte. „Ein Richter setzt sich dann damit auseinander.“ Ein solches Vorgehen werde im Umgang mit Fluggastrechten erprobt, wo ein Computerprogramm die Entschädigung der Passagiere für Verspätungen automatisch nach „Schema F“ ermitteln kann. Das Programm schlage mit Textbausteinen einen Urteilsentwurf vor, den der Richter nach eigener Prüfung übernehmen könne. (dpa/mf)



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