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Schuldenerlass Deutschlands für andere Staaten

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Im Regierungsviertel: Das „Marie-Elisabeth-Lüders-Haus“ in der Nähe des Reichstags und dem Bundeskanzleramt.

Foto: hanohiki/iStock

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Die Bundesrepublik Deutschland hat anderen Staaten seit dem Jahr 2000 Schulden im Umfang von rund 15,7 Milliarden Euro erlassen. An der Spitze liegen die Staaten Irak mit 4.701 Millionen Euro, Nigeria 2.403 Millionen Euro, Kamerun 1.426 Millionen Euro und die DR Kongo (Zaire) 1.026 Millionen Euro.
Die Schuldenerlasse seien meist auf der Grundlage einer multilateralen Vereinbarung im Pariser Club erfolgt. Zum einen sind Handelsforderungen, zum anderen Forderungen aus finanzieller Zusammenarbeit erlassen wurden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. In ihrer Antwort (19/24270) auf eine Kleine Anfrage (19/23429) der AfD-Fraktion listet die Bundesregierung auf, welchen Staaten wie viel Schulden erlassen wurden.

Hermesbürgschaften und finanzielle Zusammenarbeit über die KfW

Das Volumen der Handelsforderungen, wohinter sich hauptsächlich Hermes-Bürgschaften verbergen, habe Ende 2019 rund 4,0 Milliarden Euro betragen, rund 11,7 Milliarden weniger als 2003.
„Forderungen aus Finanzieller Zusammenarbeit entstehen auf Grundlage einer Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Partnerregierung … nach entsprechender Prüfung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau als Durchführungsorganisation“, so die Mitteilung. Zum Ende des Jahres 2019 haben nach den Angaben der Bundesregierung Forderungen gegenüber anderen Staaten aus der finanziellen Zusammenarbeit von rund 9,8 Milliarden Euro bestanden, rund 4,7 Milliarden weniger als 2003.
Die Fragen der AfD zielten auch darauf ab, inwieweit Staaten, die ihrerseits noch Forderungen gegen Deutschland haben, Schulden erlassen wurden.
Dazu erklärt die Regierung: „Es gibt derzeit keine Staaten, denen noch Forderungen über Schuldscheindarlehen oder Geldmarktinstrumente gegen die Bundesrepublik Deutschland zustehen. Für Bundeswertpapiere kann aufgrund der Handelbarkeit der Wertpapiere nicht beantwortet werden, ob und gegebenenfalls welche Staaten sich unter den Gläubigern befinden.“ (pm/ks)

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