„schnell, flexibel und gezielt“
Sondervermögen für Länder: Kabinett beschließt rechtliche Voraussetzungen
Die Bundesregierung hat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Ländern und Kommunen ihren Anteil am Infrastruktur-Sondervermögen zur Verfügung zu stellen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einem entsprechenden Gesetzentwurf zu.

Startschuss für die 100 Milliarden für die Länder (Symboldbild).
Foto: Monika Skolimowska/dpa
Die Bundesregierung hat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Ländern und Kommunen ihren Anteil am Infrastruktur-Sondervermögen zur Verfügung zu stellen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einem entsprechenden Gesetzentwurf des Finanzministeriums zu.
Die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen werden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Dieses Verfahren orientiert sich am jeweiligen Steueraufkommen und der Einwohnerzahl der 16 Länder. Diese können mit den Geldern Investitionen finanzieren, sofern sie nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Maßnahmen können laut Gesetzentwurf bis Ende 2036 bewilligt werden.
„Der Länderanteil aus dem Sondervermögen soll schnell, flexibel und gezielt vor Ort für die Bürger eingesetzt werden – für Schulen, Kitas, Straßen oder Krankenhäuser“, schrieb dazu Kanzler Friedrich Merz (CDU) im Onlinedienst X.
Mit dem Gesetzesvorhaben werde „unmittelbar die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen“ gestärkt, erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). „Wir geben dabei Flexibilität und schaffen pragmatische Regelungen, damit schnell und zielgerichtet investiert werden kann.“
CDU/CSU und SPD hatten sich in ihren Koalitionsverhandlungen auf ein schuldenfinanziertes Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz geeinigt. Bundestag und Bundesrat billigten das 500 Milliarden Euro schwere Paket bereits. Die konkrete Umsetzung des Anteils für Länder und Kommunen stand aber noch aus. (afp/red)
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