Stuttgart: AfD scheitert im ersten Versuch mit Eilantrag für Corona-Demo am Sonntag

Die Stadt Stuttgart hat der AfD für Sonntag einen Versammlungsort zugesprochen – dann jedoch eine Verbotsverfügung ausgesprochen. Der Eilantrag der AfD vorm Stuttgarter Verwaltungsgericht wurde abgelehnt. Nun plant die AfD per Eilantrag sich an die nächst höhere Instanz zu wenden, um die Versammlung doch noch durchführen zu können.
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Auf dem Stuttgarter Schlossplatz versammelten sich zwischen 350 und 500 Menschen.Foto: Christoph Schmidt/dpa/dpa
Von 23. Mai 2020

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat für den kommenden Sonntag eine Versammlung auf dem Stuttgarter Schillerplatz unter dem Motto „Demonstration für  Freiheit, Demokratie und  Grundrechte“ angemeldet.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat – nach Aussage der AfD – zunächst mehrfach den Versammlungsort der AfD-Demonstration am 24.05.2020 verschoben und zuletzt den Schillerplatz in Stuttgart-Mitte als Versammlungsort ihr zugewiesen. Am Donnerstag wurde ihnen dann eine Verbotsverfügung für die Demo am kommenden Sonntag vom Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart zugestellt.

Dieser Vorgang ist in höchstem Maße erstaunlich. Denn normalerweise versuchen Behörden zunächst, durch entsprechende Auflagen die Durchführung der Versammlung zu gewährleisten. Im Fall der AfD wurde nun aber direkt eine Verbotsverfügung erlassen“, schreibt der AfD-Politiker Marc Bernhard auf seiner Facebook-Seite dazu.

Dort heißt es weiter, dass man das Verbot im Wesentlichen damit begründet hätte, dass „die COVID-19-Erkrankungen weiterhin ansteigen und Stuttgart ein bundesweiter Corona-Hotspot wäre“.

AfD-Politiker: Behauptung der Stadt falsch – Neuerkrankungen-Zahl sinkt in ganz Deutschland kontinuierlich

Diese Tatsachenbehauptung wäre jedoch unzutreffend, so Bernhard. Die Zahl der Neuerkrankungen sinke kontinuierlich in ganz Deutschland; Krankenhäuser müssten für ihr Personal sogar vereinzelt Kurzarbeit anmelden.

Zudem argumentierte die Stadt anscheinend, dass die Versammlung der „linksbürgerlichen und linksextremen Szene bekannt“ sei – diese werbe bereits öffentlich in den sozialen Netzwerken für Gegenkundgebungen und rufe zum Widerstand gegen die AfD-Versammlung auf. Große Veranstaltungen der AfD mit prominentem Teilnehmerkreis weckten grundsätzlich ein erhöhtes Interesse innerhalb der linksextremen Szene, etwa, wenn – wie vorliegend – die Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel an der Versammlung teilnehme, zitiert der Bundespolitiker die Stadt Stuttgart in ihrer Begründung weiter.

Für Bernhard ist auch diese Begründung absurd: Folge man dieser Auffassung, dann wäre es der Landesvorsitzenden der größten Oppositionspartei zukünftig nicht mehr möglich, eine Versammlung ihrer eigenen Landespartei zu besuchen, da dies zu einer erhöhten Mobilisierung des linksextremen Spektrums führe.

In einem Rechtsstaat aber dürfen nicht Facebook-Aufrufe sogenannter ‚Linksbürger‘ und linksextremes Mobilisierungspotenzial darüber entscheiden, ob Bürger und Parteien von ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit – gemäß Art. 8 GG – Gebrauch machen können, äußert Bernhard.

Eilantrag der AfD wurde abgelehnt

Ein daraufhin gestellter Eilantrag der AfD beim Stuttgarter Verwaltungsgericht – gegen das Demo-Verbot – wurde abgelehnt. Die 5. Kammer des Gerichts folgte damit, zumindest teilweise, der Argumentation der Landeshauptstadt, die die Demonstration am Mittwochabend verboten hatte, berichtet die „Stuttgarter Zeitung“.

Eine „starke Mobilmachung auf beiden Seiten“ sei zu erwarten, man befürchte Übergriffe. Es entstehe „dadurch ein nicht kontrollierbares Infektionsrisiko bei allen Beteiligten“, zitiert die Zeitung die Stadtverwaltung.

Dieser Sichtweise schloss sich das Verwaltungsgericht an. Allerdings erwartet es „mit großer Wahrscheinlichkeit“ Zusammenstöße zwischen Polizeibeamten und linken Gegendemonstranten, nicht unbedingt zwischen AfD-Anhängern und Gegendemonstranten.

Den daraus erwachsenden Gefahren auch wegen des „erheblichen Infektionsrisikos“ sei durch Auflagen nicht zu begegnen. Deshalb sei „ausnahmsweise ein Vorgehen gegen die Versammlung“ zu rechtfertigen, auch wenn „nicht absehbar erscheine, dass die Versammlung einen unfriedlichen Verlauf nehmen würde“, zitiert die „Stuttgarter Zeitung“ das Gericht .

AfD wendet sich an nächst höhere Instanz

Die AfD will jetzt den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim als nächste Instanz anrufen, zitiert die Zeitung den AfD-Landesvizechef Markus Frohnmaier. Das Mannheimer Gericht erklärte bereits, über Versammlungsrechtsfälle werde man wie üblich auch am Wochenende entscheiden, „das gebietet der effektive Rechtsschutz“.

Auch für Frohnmaier ist die Sache eindeutig. Die Stadt begründet die Ablehnung der AfD-Demo damit, dass Stuttgart ein „Hotspot für Covid-Erkrankungen“ sei, so Frohnmaier. Das gebe „die Datenlage aber nicht her“.

Acht Demos sind für das Wochenende angemeldet

Die AfD fordert mit ihrer Demo die Aufhebung „aller Corona-bedingten Schließungen und Zwangsmaßnahmen“. Mittlerweile sind bei der Stadt acht Demos fürs Wochenende angemeldet. Der Gewerkschaftsbund DGB will am Samstag ab 14 Uhr auf dem Karlsplatz den Tag des Grundgesetzes feiern.

Greenpeace bewirbt ab 11.30 Uhr auf der Theodor-Heuss-Straße Pop-up-Bikelanes. Neben der Corona-Großdemo auf dem Cannstatter Wasen gibt es noch verschiedene kleinere Corona-Demos und Gegendemos.

Am letzten Wochenende gab es neben einen vermutlich linksextremistischen Brandanschlag auf eine Veranstaltungstechnik-Firma, die die Corona-Großdemo mit Technik ausstattete, auch einen gewaltsamen Überfall auf drei Männer, die unterwegs zu dem Cannstatter Wasen und der Demo dort waren. Einer der drei schwebt nach dem Übergriff noch immer in Lebensgefahr. Die Polizei fand – als mögliche Tatwaffen – in der Nähe des Tatortes Schlagringe und diverse andere Waffen.



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