Wer Angaben verweigert, dem droht die Enteignung

Linke im Bundestag wollen ein zentrales Immobilienregister, um Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu unterbinden.
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Sozialwohnungen in Berlin.Foto: iStock
Von 14. Mai 2022

Weil die Eigentumsverhältnisse auf dem Immobilienmarkt nach Ansicht der Linken in Deutschland im internationalen Vergleich „besonders intransparent“ sind, fordert die Fraktion im Deutschen Bundestag die sofortige Einführung eines zentralen Immobilienregisters. Die Drucksache 20/1513 sieht auch die Enteignung durch die Kommunen vor, wenn Eigentümer Angaben verweigern.

Es gibt kein zentrales Register

Die Linken monieren, dass sich Einträge ins Grundbuch bundesweit auf mehr als 200 Register verteilen und bislang nicht vollständig digitalisiert seien. Selbst Landesregierungen oder der Bund hätten keinen Überblick über die Eigentumsverhältnisse.

Auch müssten Grundbücher keine Informationen über die wirklichen Eigentümer enthalten, Briefkastenfirmen dürften ebenfalls genannt werden. Dies fördere Verschleierung und auch Geldwäsche, kritisiert die Fraktion. Selbst das inzwischen eingeführte Transparenzregister werden den Anforderungen nicht gerecht, „weil nur als wirtschaftlicher Berechtigter gilt, wer mehr als 25 Prozent Unternehmensanteile besitzt“. 

Diese „Intransparenz“ beim Immobilienbesitz sowie die Tatsache, dass in Deutschland noch immer Immobilien mit Bargeld bezahlt würden, führe dazu, dass Schätzungen zufolge bis zu 20 Milliarden Euro jährlich über den Immobiliensektor gewaschen werde. Daher werde Deutschland häufig als Paradies für Geldwäsche bezeichnet.

Die Fraktion zitiert das „Tax Justice Network“, das die Bundesrepublik in seinem „Finance Secrecy Index der attraktivsten Finanzschattenplätze“ weltweit auf Rang 14 führe – noch vor dem Geldwäsche-Paradies Panama. Diese kriminellen Machenschaften trieben die Immobilienpreise weiter in die Höhe. Spekulationen und Steuerhinterziehung seien „Tür und Tor geöffnet“.

„Gezielte Wirtschaftssanktionen“ nicht möglich

Die Intransparenz bei Grundbüchern verhindere auch „gezielte Wirtschaftssanktionen. So hätten vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine aktuell lediglich Werte russischer Oligarchen in Höhe von 95 Millionen Euro eingefroren werden können, führen die Linken in ihrem Antrag weiter aus.

Belgien habe Werte in Höhe von zehn Milliarden blockiert, Frankreich im Gegenwert von 850 Millionen Euro, und auch Italien habe Vermögen in Höhe von „mehreren hundert Millionen Euro“ eingefroren.

„Nur wenn klar ist, wem die Immobilien gehören, können entsprechende Maßnahmen gegen die Personen zielgerichtet eingeleitet werden. Das Problem ist seit langem bekannt. Und dennoch wurden in der Vergangenheit zu wenige Gegenmaßnahmen eingeleitet“, kritisieren die Fraktionsvorsitzenden Amira Mohamed Ali und Dietmar Bartsch.

Abhilfe gegen die „Missstände“ könne ein zentrales Immobilienregister schaffen. Mehr Transparenz bei den Eigentümerstrukturen könnten Geldwäsche verhindern und Spekulationen einschränken, glauben die Linken. Bereits Anfang 2021 sei ein zentrales Immobilienregister im Bundesrat diskutiert worden. Der Antrag des Landes Berlin habe aber keine Mehrheit gefunden.

Ein zentrales, transparentes Immobilienregister ist nach Ansicht der Fraktion „eine wesentliche Voraussetzung, auch andere Maßnahmen ergreifen zu können. Daher sollte es zu Beginn der Legislaturperiode angegangen werden“, bekräftigen die beiden Fraktionsvorsitzenden. 

Europaweiten Datenaustausch ermöglichen

Die Bundesregierung soll daher nach den Vorstellungen der Linken „umgehend“ einen Gesetzentwurf zur Änderung der Grundbuchordnung sowie gegebenenfalls weitere Gesetze vorlegen. Ziel müsse die Einrichtung eines zentralen Immobilienregisters sein, das auch einen „europaweiten Austausch der Daten sicherstellt“.

Es müsse unter anderem Informationen über die Eigentümer und weitere Nutzungsberechtigte enthalten. Auskünfte zu Hypotheken, Grundschulden, Verpfändungen, Kaufpreise und einigem mehr sollten ebenfalls im Register zu finden sein.

Während das Gesetz bei juristischen Personen vollständige Transparenz gewährleisten soll, würden Daten privater Personen nur bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ zugänglich sein. Wer verpflichtende Angaben verweigere, solle mit einem Bußgeld bestraft werden.

Noch härter soll es die im Grundbuch genannten Eigentümer treffen, die sich weigern, „den wahren wirtschaftlichen Berechtigten offenzulegen“.

Ein weiteres Gesetz soll dann dafür sorgen, dass nach einer „Karenzzeit“ die betroffene Immobilie in kommunales Eigentum übergeht.

Über den Antrag hatte der Bundestag erstmals am 29. April 2022 beraten und ihn dann zur weiteren Diskussion in den Rechtsausschuss verwiesen.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte bereits 2017 die Einführung eines zentralen Immobilienregisters gefordert. Doch scheiterten sie an der alten Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Erhebliche Kosten, zusätzlicher bürokratischer Aufwand und keinerlei Folgenabschätzung waren 2017 die Gegenargumente.



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