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Europäischer Gerichtshof erleichtert womöglich Familiennachzug für Flüchtlinge

Der EuGH erleichtert mit einem Urteil womöglich den Familiennachzug bei noch minderjährig eingereisten Flüchtlingen. Es geht um die Frage, ob ein Mädchen auch Anspruch darauf hat, wenn es während des Asylverfahrens volljährig wurde.

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Justitia. Symbolbild

Foto: Volker Hartmann/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erleichtert mit einem Urteil am Donnerstag (09.30 Uhr) womöglich den Familiennachzug bei noch minderjährig eingereisten Flüchtlingen.
Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob ein unbegleitetes minderjähriges Mädchen aus Eritrea auch dann noch Anspruch auf Nachzug seiner Eltern hat, wenn es während des Asylverfahrens in den Niederlanden volljährig wurde.
Ihren Antrag lehnten die dortigen Behörden mit der Begründung ab, dass sich die junge Frau wegen Volljährigkeit nicht mehr auf das Vorzugsrecht Minderjähriger auf Familienzusammenführung berufen könne.
Der EuGH-Generalanwalt Yves Bot plädierte dafür, Betroffenen in solchen Fällen den Familiennachzug rückwirkend zu gewähren. (afp)

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