Im Saarland sind drei terrorverdächtige Männer festgenommen worden. Gegen die Syrer im Alter von 19, 21 und 26 Jahren wird bereits seit einem halben Jahr wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung ermittelt. Dies haben das Landespolizeipräsidium Saarland und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz am Freitag mitgeteilt. Erkenntnisse über konkrete Anschlagspläne lagen den Ermittlern nicht vor. Die Terrorverdächtigen kamen demnach im Jahr 2015 als Kriegsflüchtlinge nach Deutschland und beantragten Asyl. Seit Oktober ermittelte der polizeiliche Staatsschutz Saarland unter Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz in Rheinland-Pfalz gegen die Männer. Mitarbeiter im Asylheim gibt Hinweis Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch den Hinweis eines Mitarbeiters einer Asylunterkunft außerhalb des Saarlandes. Der Zeuge will ein Video gesehen haben, das einen der Beschuldigten mit Handgranaten, diversen Kriegswaffen und in Kampfuniform zeige. Die weiteren Ermittlungen erhärteten den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das Oberlandesgericht Koblenz erließ Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse gegen die drei Männer. Die Terrorverdächtigen wurden am Donnerstag mit Unterstützung von Spezialkräften in Saarbrücken und Saarlouis festgenommen. Rekrutierten Kämpfer für den Krieg in Syrien Zwei der Verdächtigen wurden demnach als islamistische Gefährder eingestuft. Einer der Beschuldigten soll unter anderem versucht haben, für die verbotene islamistische Vereinigung Ahrar Al-Sham über das Internet Kämpfer aus Deutschland für den Krieg in Syrien zu rekrutieren. Die 2011 gebildete Gruppierung gehört demnach zum salafistischen Spektrum des Widerstandes gegen die Regierung des syrischen Staatschefs Baschar al-Assad und will in Syrien einen islamischen Staat auf der Grundlage der Scharia gründen. Die beiden anderen Beschuldigten sollen als Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) tätig gewesen sein. Die Ermittlungen und die Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel dauerten den Angaben zufolge noch an. Die Zuständigkeit der Koblenzer Behörden in dem Fall ist in einem Staatsvertrag zwischen beiden Ländern geregelt. Das Oberlandesgericht des Saarlandes verfügt selbst über keinen eigenen sogenannten Staatsschutzsenat, vor dem die Beschuldigten angeklagt werden könnten. (afp)