CAS kippt IOC-Beschluss zu gedopten Russen

Das Gericht gab damit der russischen Schwimm-Weltmeisterin Julia Jefimowa und den beiden Ruderern Anastassija Karabelschtschikowa und Iwan Podschiwalow recht. Sie hatten Einspruch gegen diese Doppelbestrafung eingelegt.
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Portal des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) in Lausanne.Foto: Frank May/dpa
Epoch Times5. August 2016
Whistleblowerin Julia Stepanowa kann wieder auf einen Start bei den Spielen in Rio hoffen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat den Ausschluss von früher gedopten russischen Athleten von den Olympischen Spielen in Rio als „nicht durchsetzbar“ abgelehnt, teilte das CAS mit.

Das Gericht gab damit der russischen Schwimm-Weltmeisterin Julia Jefimowa und den beiden Ruderern Anastassija Karabelschtschikowa und Iwan Podschiwalow recht. Sie hatten Einspruch gegen diese Doppelbestrafung eingelegt. Die drei Athleten waren in der Vergangenheit wegen Dopings gesperrt worden, haben diese Strafen aber bereits verbüßt.

Das Internationale Olympische Komitee hatte im russischen Dopingskandal nicht nur entschieden, dass die internationalen Sportfachverbände jeden nominierten Sportler aus Russland überprüfen sollen, ob er nachweislich sauber ist und an den Rio-Spielen teilnehmen darf. Vielmehr hatte das IOC auch verfügt, dass ehemals gedopte Russen ein Start bei den Sommerspielen verweigert wird.

Mit dieser Begründung hatte das IOC auch einen Start der russischen Doping-Kronzeugin und 800-Meter-Läuferin Stepanowa in Rio verweigert. Allerdings müsste die 30-jährige Leichtathletin ebenfalls vor dem Ad-hoc-Gericht des CAS in Rio de Janeiro Klage einreichen. Stepanowa hatte ein systematisches Doping in Russland in ihrem Sport aufgedeckt. Daraufhin schloss der Weltverband IAAF die Leichtathleten Russlands komplett von den Rio-Spielen aus. Die IAAF hatte aber das IOC gebeten, Stepanowa wegen ihrer Verdienste im Kampf gegen Doping in Rio starten zu lassen.

„Das IOC respektiert die Entscheidungen des CAS immer“, hatte IOC-Präsident Thomas Bach wenige Stunden vor den Sportgerichts-Urteilen erklärt. „Manchmal mögen wir die Entscheidungen, manchmal nicht, aber immer respektieren wir sie.“ Der CAS sei das höchste Gericht des Sports.

„Der CAS hat sich primär nur auf die Rechtmäßigkeit des Paragrafen 3 der IOC-Entscheidung fokussiert“, hieß es in der Urteilsbegründung. Dabei sei festgestellt worden, dass der Paragraf 3 nicht rechtmäßig sei, weil das Grundrecht der Athleten nicht respektiert werde. Deshalb müsse der Weltverband FISA den beiden Ruderern das Olympia-Startrecht erteilen – „und zwar ohne Verzögerung“.

Experten hatten eine entsprechende Entscheidung des CAS erwartet. Der Sportgerichtshof hatte nämlich schon die sogenannte Osaka-Regel des IOC 2011 für nicht rechtmäßig erklärt. Die Regel sah vor, dass Doping-Sünder automatisch von den nächsten Olympischen Spielen ausgeschlossen werden und damit doppelt bestraft werden.

(dpa)


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