Weniger Übernahmen bei befristeter Beschäftigung 2020

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Beim Automobilzulieferer MDC Power in Kölleda (Thüringen) montiert eine Mitarbeiterin Vierzylinder-Benzinmotoren.Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times26. April 2021

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigen sich auch deutlich bei der befristeten Beschäftigung: Im Jahr 2020 sanken sowohl die Zahl als auch der Anteil der befristeten Beschäftigung, wie aus einer am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervorgeht.

Die Übernahmen von befristete in unbefristete Arbeitsverhältnisse ging stark zurück; viele befristet Beschäftigte mussten den Betrieb verlassen.

„Befristungen erweisen sich für die Beschäftigten vor allem in Krisenzeiten als Problem, weil sie dann deutlich seltener als Brücke in unbefristete Beschäftigung dient“, erklärte IAB-Forscher Christian Hohendanner.

Laut Studie ging die Zahl der befristet Beschäftigen von 2018 bis 2020 von 3,2 auf 2,4 Millionen Menschen zurück, der Anteil an allen Beschäftigungsverhältnissen von 8,3 auf 6,3 Prozent. Bedingt sei dies hauptsächlich durch die sinkende Zahl der Neueinstellungen, erläuterte das IAB: Sowohl unbefristete als auch befristete Verträge werden weniger häufig neu geschlossen.

Der Anteil der Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sank von 2019 bis 2020 demnach von 44 auf 39 Prozent. Der Anteil der nicht verlängerten Verträge ging von 31 auf 29 Prozent nur leicht zurück.

Der Anteil der Menschen, die den Betrieb nach Auslaufen ihres Vertrags verließen, stieg aber „signifikant“ von 25 auf 32 Prozent, wie die IAB-Studie ergab. Besonders deutlich habe sich dieses Muster im Verarbeitenden Gewerbe, im Gastgewerbe und in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie gezeigt.

„Bei einem erneuten konjunkturellen Aufschwung ist aber zu erwarten, dass Befristungen wieder an Bedeutung gewinnen und in der Folge auch die Übernahmen in unbefristete Beschäftigung erneut zulegen werden“, erklärte IAB-Forscher Hohendanner. Die Analyse basiert auf Daten des IAB-Betriebspanels vom Sommer 2020.

Die Anteile der befristeten Beschäftigungsverhältnisse beziehen sich auf die betriebliche Gesamtbeschäftigung ohne Auszubildende. Sie umfasst neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie geringfügig und sonstige Beschäftigte. (afp)



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