Ex-Verfassungsrichter für Corona-Soli und Steuererhöhungen – Entschädigungen für Betriebe

"Nach dem Grundgesetz ist es möglich, die Bürger finanziell an den Lasten der Coronakrise zu beteiligen", erklärt der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier. Er bringt einen Corona-Soli und einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für Betriebe ins Gespräch.
Epoch Times24. Januar 2021

Der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier hat einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für Betriebe gefordert, die existenziell unter den Corona-Beschränkungen leiden.

Wenn Unternehmen und Selbstständige aus Gründen des Infektionsschutzes ihre Tätigkeit einstellen müssten, werde ihnen vom Staat „ein Sonderopfer zum Wohle der Allgemeinheit auferlegt“, sagte Papier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Daher müsse ihnen „ein gesetzlicher Anspruch auf eine angemessene Entschädigung eingeräumt werden“, so der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

„Der Gesetzgeber hätte Ausgleichs- oder Entschädigungsregelungen bereitzustellen.“ Bisher laufe die Förderung nach Ermessen der Exekutive im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, kritisierte Papier. In den Richtlinien stehe ausdrücklich, dass kein Rechtsanspruch auf Leistung bestehe. „Das halte ich aus rechtsstaatlichen Gründen für fragwürdig“, sagte der ehemals höchste Richter Deutschlands.

Grundgesetz steht Corona-Soli nicht entgegen

Hans-Jürgen Papier brachte gleichzeitig einen Solidaritätszuschlag zur Tilgung der Corona-Schulden ins Gespräch. „Zur Finanzierung der deutschen Einheit ist ein Solidaritätszuschlag eingeführt worden. Ähnliche Spielräume hat der Gesetzgeber in der Coronakrise und zu deren Bewältigung“, sagte Papier.

Das Grundgesetz stehe der Einführung eines Corona-Soli wie auch einer allgemeinen Steuererhöhung nicht entgegen. Die Aufnahme von Schulden in diesem Ausmaß werde finanzpolitische Folgen haben, prognostizierte Papier. Die Verfassung schreibe die Rückführung der Kredite in einem angemessenen Zeitraum vor.

„Nach dem Grundgesetz ist es möglich, die Bürger finanziell an den Lasten der Coronakrise zu beteiligen“, sagte der ehemals höchste Richter Deutschlands.

„Ob das über ein Lastenausgleichsgesetz wie nach dem Zweiten Weltkrieg oder über Steuern erfolgt, ist eine politische Entscheidung.“ Er würde eher dafür plädieren, das aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren.

„Die beste Lösung wäre natürlich, dass das Wirtschaftswachstum wieder zu sprudelnden Steueraufkommen führt, mit denen die Lasten ohne jede Steuererhöhung hinreichend bewältigt werden können“, so der Jurist. (dts/ks)



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