Endspurt für die Briefwähler zur Bundestagswahl – Postversand oder persönliche Abgabe?

Die Bundestagswahl rückt mit schnellen Schritten heran. Viele Bürger im Land sind sich noch unsicher, welcher Partei sie ihre Stimme geben wollen. Doch die meisten sind sich einig, dass diese Wahl von großer Bedeutung ist. Aktuell scheint die Briefwahl beliebter denn je. Doch dabei gilt es, den Zug nicht zu verpassen ...
Von 19. September 2017

Die Verantwortung der Wähler in einer Demokratie ist groß, hat ihre Entscheidung doch mit der zukünftigen Regierungsbildung und Besetzung des Bundestags zu tun. Jetzt in der letzten Woche vor der Wahl am Sonntag, 24. September, kommt noch einmal Bewegung in die Reihen derjenigen, die sich für eine Briefwahl entschieden haben.

 

Briefwähler aufgepasst!

Der Bundeswahlleiter empfahl am gestrigen Montag per Presseaussendung „allen Briefwählerinnen und Briefwählern, die ihre Briefwahlunterlagen noch nicht ausgefüllt und abgesandt haben, ihre Wahlbriefe umgehend, das heißt heute [Montag] oder morgen [Dienstag], zur Post zu geben„.

Als spätester Postversand wird der dritte Werktag vor der Wahl, Donnerstag, 22. September, genannt, wie weiter unten genauer beschrieben.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Wahlbrief rechtzeitig bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abzugeben.“

(Bundeswahlleiter)

Die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang und damit eine Berücksichtigung der Stimme bei der Wahl liegt beim Wähler selbst. Ein verspäteter Eingang des Wahlbriefs macht die Stimme ungültig.

Weitere Auskünfte gibt das Büro des Bundeswahlleiters unter Telefon 0611 / 75 – 4863 oder über das Kontaktformular.

 

 

Wichtige Hinweise zur Briefwahl

„Der Bundeswahlleiter empfiehlt den Briefwählerinnen und Briefwählern, die Hinweise in dem mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigten Merkblatt genau zu beachten, damit die per Brief abgegebenen Stimmen bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 auch gültig sind“, heißt es auf der offiziellen Webseite des Bundeswahlleiters.

Besonders wichtig ist, dass die Wählerin beziehungsweise der Wähler

  • in den blauen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel legt und
  • den blauen Stimmzettelumschlag zuklebt.

Anschließend muss der blaue Stimmzettelumschlag zusammen mit dem datierten und eigenhändig unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt und zugeklebt werden. Der rote Wahlbriefumschlag muss jetzt nur noch rechtzeitig an die aufgedruckte Adresse versandt werden. Eingangsfrist: bis spätestens Sonntag, 24. September 2017, 18.00 Uhr.

Postversand bis 3. Werktag vor der Wahl

Der Postversand des Wahlbriefs findet innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei statt.

Um einen rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes sicherzustellen, sollte dieser in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, dem 21. September 2017) mit der Post abgeschickt werden.“

(Bundeswahlleiter)

Der Bundeswahlleiter warnt: „Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt das Risiko, dass der Wahlbrief die Wahlbehörden nicht rechtzeitig erreicht und die Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.“

Es besteht auch die Möglichkeit, den Wahlbrief bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abzugeben. Auch hier gilt die Abgabefrist Sonntag, 24. September 2017, 18.00 Uhr. Das Risiko des rechtzeitigen Eingangs trägt der Wähler selbst.

Abgabefrist: Sonntag, 24. September, 18 Uhr

Der Bundeswahlleiter informiert, dass Wahlbriefe mit dem ausgefüllten Stimmzettel für die Bundestagswahl 2017 spätestens am Wahltag, also am kommenden Sonntag, dem 24. September 2017, bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein müssen, um bei der Wahl berücksichtigt werden zu können.

Voraussetzungen zur Briefwahl

Jeder in einem Wählerverzeichnis eingetragene Wähler kann sein Wahlrecht „ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben“. Eine Begründung bedarf es also nicht mehr. Dies sei auch möglich, wenn man sich vorübergehend im Ausland aufhalte, so der Bundeswahlleiter.

Mit dem Wahlschein kann man aber in jedem beliebigen Wahlbezirk des entsprechenden Wahlkreises wählen, heißt es weiter.

Der Wahlbrief enthält:

  • Wahlschein: „Dieser muss von dem mit der Erteilung beauftragten Bediensteten der Gemeindebehörde eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Das Dienstsiegel kann eingedruckt werden. Ist der Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des beauftragten Bediensteten eingedruckt sein.“
  • Amtlicher Stimmzettel
  • Blauer amtlicher Stimmzettel-Umschlag
  • Roter amtlicher Wahlbrief-Umschlag: Er ist versehen mit der vollständigen Zielanschrift zur Übersendung des Wahlbriefes und enthält die „Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk“.
  • Ausführliches Merkblatt für die Briefwahl mit Bildern und Hinweisen

Wie wird gewählt?

Der Wähler kreuzt eine oder beide Stimmen (Erst- und/oder Zweitstimme) persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel an, steckt ihn in den blauen Stimmzettel Umschlag und klebt diesen zu.

Dann versieht er den Wahlschein auf der unten befindlichen „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Ort, Datum und Unterschrift und steckt den Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettel in den roten Wahlschein-Umschlag und klebt diesen zu.

Nun kann der rote Wahlbrief-Umschlag bei der post unfrankiert abgegeben werden. Im Ausland muss Porto bezahlt werden. Hier empfiehlt sich Luftpost, ausreichend frankiert.

Der Wahlbrief muss bis spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr, bei der zuständigen Stelle vorliegen, um gültig zu bleiben. Bei Postversand sollte spätestens drei Werktage vor der Wahl verschickt werden.

Da der Wähler das Risiko der rechtzeitigen Ankunft trägt, sollte man am besten „sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen“ versenden, so die Empfehlung des Bundeswahlleiters.

https://www.youtube.com/watch?v=IXn64v7N4NM



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion