Entschärfte Bestimmungen für Touristen
Bargeld in Spanien: Ab 3.000 Euro droht Meldepflicht – was Urlauber wissen sollten
In Spanien gelten seit Jahresbeginn verschärfte Vorschriften für Barabhebungen. Die meisten gelten für Unternehmen oder Personen mit Wohnsitz im Land. Aber auch für Urlauber gelten einige Bargeldobergrenzen und für Verstöße drohen empfindliche Strafen.

Auch auf Mallorca gelten nun die neuen Bargeldbestimmungen.
Foto: Clara Margais/dpa
Die Urlaubssaison ist in Reichweite, und wie jedes Jahr wird auch 2025 voraussichtlich wieder eine zweistellige Millionenzahl an Urlaubern in Spanien eintreffen. Zuletzt sind deren Ausgaben am Urlaubsort deutlich gestiegen – und einige entschließen sich auch dazu, dort eine Immobilie zu erwerben. Berichte über eine seit Anfang des Jahres geltende Regelung bereiten einigen von ihnen nun Kopfzerbrechen, vor allem dann, wenn Bargeld im Spiel ist.
Abhebungen von Bargeld in Höhe von mehr als 3.000 Euro anmeldepflichtig
Wie die Beilage „Madrid Informa“ von „El Diario“ erläutert, gelten bei Abhebungen ab 3.000 Euro strenge neue Bestimmungen. Wer sich diesen Betrag in bar auszahlen lassen möchte, muss nun mindestens 24 Stunden im Voraus diese geplante Behebung anzeigen. Dies hat elektronisch bei der Steuerbehörde, der Agencia Tributaria, zu geschehen. Die Verordnung geht auf ein umfassendes Steuergesetz aus dem Jahr 2012 zurück.
Sollte eine Abhebung von mehr als 100.000 Euro geplant sein – was üblicherweise nicht über den Geldautomaten funktioniert – steigt die Vorlaufzeit auf 72 Stunden. Banken dürfen das Geld nur bei Vorlage einer solchen Anmeldung auszahlen.
Potenziell empfindlich können die Steuerbehörden auf Versuche reagieren, die Vorschriften zu umgehen – und auf alle Transaktionen, die einen solchen Eindruck hervorrufen könnten. Als Paradebeispiel dafür gilt das Abheben kleinerer Geldbeträge über einen kürzeren Zeitraum hinweg, die sich insgesamt auf mehr als 3.000 Euro summieren.
Eigene Regeln für Verbraucher ohne spanischen Wohnsitz
Wer beispielsweise im Laufe seines Urlaubs regelmäßig kleinere Beträge abhebt, könnte ins Visier der Steuerbehörde geraten, sollten sich diese in kurzer Zeit summieren. Dass eine Familie im Spanienurlaub insgesamt einen Betrag von mehr als 3.000 Euro ausgibt und dabei mehrfach kleinere Beträge behebt, ist nicht ungewöhnlich.
Banken sind jedoch verpflichtet, eine Meldung zu erstatten, sollten sie verdächtige Muster erkennen. Eine Missachtung der Meldepflicht kann mit einer Geldstrafe zwischen 600 und 150.000 Euro geahndet werden – oder bis zu 10 Prozent der abgehobenen Summe.
Touristenfamilien können jedoch aufatmen: Die 3.000-Euro-Regelung gilt nicht für Verbraucher, die über keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in Spanien verfügen. Touristen sind erst ab einer Gesamtsumme von 10.000 Euro verpflichtet, eine solche Abhebung mitzuteilen. Auch das Mitbringen von Bargeldbeträgen von 10.000 Euro oder mehr ist im Vorfeld anzuzeigen. Gleiches gilt für die Ausreise mit einem Betrag in dieser Höhe.
Keine Bargeschäfte mehr über 1.000 Euro zulässig
Allerdings dürfen Zahlungen an Unternehmer oder Unternehmen in bar nur noch bis zu einer Höhe von 1.000 Euro erfolgen. Dies könnte beim Kauf von Schmuck oder der Veranstaltung größerer Familienfeiern von Belang sein. Verbraucher, die gegen die für sie geltenden Bestimmungen verstoßen, riskieren eine Strafe in Höhe von 25 Prozent des nicht ordnungsgemäß angemeldeten Betrages.
Die neuen Bargeldobergrenzen sollen der „Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorfinanzierung“ dienen, heißt es vonseiten der Regierung. Die Meldungen müssen in jedem Fall Daten wie den Betrag, den Zweck der Abhebung, die Identität des Antragstellers und den Endbegünstigten des Geldes enthalten.
Nach Auffassung der Steuerbehörden ist Bargeld nach wie vor eines der wesentlichen Elemente zur Verschleierung illegaler Aktivitäten. Deshalb versucht man, die Kontrolle über dessen Umlauf zu verstärken. Um die Kommunikation mit der Steuerbehörde sicher zu gestalten, soll diese mithilfe eines digitalen Zertifikats, eines Cl@ve PIN oder einem elektronischen Personalausweis durchgeführt werden.
Reinhard Werner schreibt für die Epoch Times zu Wirtschaft, gesellschaftlichen Dynamiken und geopolitischen Fragen. Schwerpunkte liegen dabei auf internationalen Beziehungen, Migration und den ökonomischen Folgen politischer Entscheidungen.
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