Vermeidung von Bußgeldern
Brüssel begrüßt Änderungen am Bezahlmodell bei Facebook und Instagram
Meta-Nutzer sollen in der EU bald mehr Kontrolle über ihre Daten bekommen. Was sich ab Januar 2026 bei Facebook und Instagram ändert – und warum der US-Konzern mehr Wahlfreiheit zulassen will.

Meta schlug nach Kommissionsangaben eine dritte Möglichkeit vor, nämlich einen Teil ihrer Daten freizugeben. (Symbolbild)
Foto: Jens Büttner/dpa
Die EU-Kommission hat Änderungen am Bezahlmodell und im Umgang mit persönlichen Daten auf der Plattformen Facebook und Instagram begrüßt. „Das sind sehr gute Neuigkeiten für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa“, sagte ein Kommissionssprecher am Montag in Brüssel. Der Mutterkonzern Meta will mit den Zugeständnissen an Brüssel Bußgelder vermeiden.
Im Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission und dem US-Konzern geht es um das Bezahlmodell „pay or consent“ (zahlen oder zustimmen) auf Facebook und Instagram. Das Modell stellt Nutzende bislang vor die Wahl, entweder ihre persönlichen Daten zu Werbezwecken freizugeben oder ein monatliches Abonnement für einen werbefreien Dienst abzuschließen.
Teilfreigabe von Daten und weniger personalisierte Werbung
Meta schlug nach Kommissionsangaben nun eine dritte Möglichkeit vor: Nutzer können sich demnach ab Januar dazu entscheiden, einen Teil ihrer Daten freizugeben und dafür zuzustimmen, zwar Werbung zu sehen, die aber weniger personalisiert sein soll als bei einer vollen Zustimmung. Die Kommission will nun prüfen, ob diese Zusage die Wettbewerbsbedenken aus Brüssel ausräumt.
Das Verfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. Die Kommission sieht in Metas bisherigem Modell einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsregeln und hatte deshalb im April ein Bußgeld in Höhe von 200 Millionen Euro verhängt. Reichen ihr die Änderungen nicht aus, kann sie weitere Strafen verhängen.
Meta argumentierte, personalisierte Werbung auf Facebook und Instagram sei für zahlreiche europäische Unternehmen „entscheidend“. Der Konzern zeigte sich überzeugt, die Anforderungen aus Brüssel mit den nun vorgestellten Änderungen zu erfüllen. (afp/red)
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