
Paukenschlag: Gericht zwingt von der Leyen zur Offenlegung von Pfizer-SMS
Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen muss ihre SMS mit Pfizer-Chef Albert Bourla offenlegen. Die Textnachrichten betreffen milliardenschwere Impfstoffverträge – und werfen Fragen zur Transparenz in der EU auf.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. (Archivbild)
Foto: Anna Ross/dpa
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Bezüglich der Klage einer US-Journalistin auf Herausgabe von Textnachrichten hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) am Mittwoch, 14. Mai, in Luxemburg ein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt: EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen muss ihre Kurznachrichten an Pfizer-Chef Albert Bourla offenlegen.
Gegenstand des Verfahrens waren Textnachrichten der EU-Kommissionspräsidentin an den Pfizer-CEO aus dem Frühjahr 2021. Dabei ging es um die Beschaffung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen des Corona-Impfstoffs von BioNTech/Pfizer. Für diese sollte die EU einen Preis von etwa 35 Milliarden Euro entrichten. Es wird vermutet, dass wesentliche Details zur Geschäftsvereinbarung auf dem Wege der Textnachrichten besprochen wurden.
EU-Kommission: SMS nicht mehr vorhanden – und ohne relevante Informationen
In dem Verfahren ging es um die Frage, ob auch SMS-Nachrichten von höchsten Repräsentanten der EU als offizielle Dokumente einzustufen seien. In diesem Fall hätte die Öffentlichkeit ein Recht auf deren Zugänglichkeit. Die EU-Kommission hatte eine Herausgabe bislang verweigert und geltend gemacht, sie sei gar nicht im Besitz dieser Dokumente. Insbesondere seien sie nicht archiviert worden.
Bereits im Januar 2022 hatte die damalige Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly den Umgang der EU-Kommission mit den SMS als intransparent gerügt. Die „Erwartungen an die Transparenz- und Verwaltungsstandards der Kommission“ seien „nicht erfüllt worden“, hieß es damals. Die Bürgerbeauftragte sprach von einem „Missstand in der Verwaltungstätigkeit“.
Die Kommission wies Anfragen von Journalisten nach dem Informationsfreiheitsgesetz der EU bis dato stets zurück. Neben der Verfügbarkeit, die von Brüssel bestritten wird, hieß es, die Nachrichten hätten keine relevanten Informationen enthalten.
Ex-EU-Ombudsfrau: Von der Leyen steht für Rückschritte bei der Transparenz
Die EU-Kommission hatte zudem in Abrede gestellt, dass SMS-Nachrichten die Registrierungskriterien für Dokumente erfüllten, die nach geltendem EU-Recht archiviert werden müssten. Die Bürgerbeauftragte argumentierte, es müssten nicht alle, aber jedenfalls alle relevanten Textnachrichten archiviert werden.
Sie fielen eindeutig unter das EU-Transparenzgesetz. Entscheidend sei der Inhalt und nicht die Form. Eine US-Journalistin klagte vor drei Jahren auf die Herausgabe sämtlicher Textnachrichten, die von der Leyen und Bourla zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht hatten.
Im Gespräch mit „Politico“ äußerte Ex-Ombudsfrau O’Reilly, unter Führung von der Leyens sei die Transparenz innerhalb der EU-Institutionen noch weiter zurückgegangen. Es habe sich eine politische Kultur etabliert, in der „Informationen aus politischem Kalkül zurückgehalten“ würden. Die Klage sei ein „Weckruf“ für die EU-Institutionen.
EU-Kommission sieht keine Grundlage für Annahme undurchsichtiger Deals
Am Ende erwarb die EU-Kommission 900 Millionen Impfstoffdosen und eine Option auf Lieferung weiterer 900 Millionen für die Jahre 2022 und 2023. In Brüssel sieht man derweil keine Hinweise auf intransparentes Vorgehen mit Blick auf die Impfstoffverträge. Diese seien alle mit Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt worden.
Die 27 Länder hätten sieben ausgewählt, die sie im Verhandlungsprozess vertreten sollen. Die Verhandlungen hätten mehrere Tage und Nächte gedauert, es habe keinen Zwang gegeben, diese zu unterzeichnen.
Das Gericht der Europäischen Union war jedoch bereits im Zusammenhang mit dem Inhalt der Impfstoffverträge anderer Meinung. Im Juli des Vorjahres hatte es der Kommission bescheinigt, mit der Geheimhaltung von Informationen zu Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen zu haben.
Von der Leyen nicht zum ersten Mal der Intransparenz beschuldigt
Bei diesen Dokumenten ging es um die Impfstoffbeschaffung in den Jahren 2020 und 2021. Die EU-Kommission hatte damals im Namen der Mitgliedstaaten mit Pharmaunternehmen Verträge über Hunderte Millionen Dosen Impfstoff geschlossen. Bezahlt wurden dafür in Summe 2,7 Milliarden Euro.
Die Verträge waren in teilweise geschwärzter Form veröffentlicht worden. Brüssel zufolge sei dies erforderlich gewesen, um die Privatsphäre der Mitarbeiter und der kommerziellen Interessen der Unternehmen zu schützen. Gegen Urteile des EuG ist der Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.
Von der Leyen persönlich steht nicht zum ersten Mal im Zentrum von Vorwürfen intransparenten Umgangs mit dienstrelevanten Daten. Im Jahr 2019 verschwanden Daten von dem Handy, das sie als damalige deutsche Bundesverteidigungsministerin benutzt hatte. Das Ministerium begründete die Löschung der Daten mit einem „Sicherheitsvorkommnis“. Der Fall trug sich inmitten der sogenannten Berateraffäre zu. Damals ging es um Vorwürfe, die von unkorrekter Auftragsvergabe bis hin zu Vetternwirtschaft reichten.
Kommission hat Regeln seither teilweise angepasst
Für von der Leyen könnten von Gerichten bestätigte Vorwürfe der Intransparenz einen Reputationsschaden bedeuten. Weitreichende Konsequenzen für die EU-Kommissionspräsidentin sind bis auf Weiteres jedoch nicht zu erwarten. Ein belgisches Gericht hatte nach mehreren Anzeigen wegen Machtmissbrauchs, Korruption und Vernichtung öffentlicher Dokumente im Januar eine Strafverfolgung abgelehnt.
Reinhard Werner schreibt für die Epoch Times zu Wirtschaft, gesellschaftlichen Dynamiken und geopolitischen Fragen. Schwerpunkte liegen dabei auf internationalen Beziehungen, Migration und den ökonomischen Folgen politischer Entscheidungen.
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