20 Jahre Deutschland und kein Ende in Sicht – Wie ein krimineller Afrikaner ohne Pass die Behörden narrt

Er kam 1998 ohne Pass ins Land. Rund zehn Jahre saß er hier schon im Knast. Doch weil man seine Heimat nicht ausfindig machen kann, kann man ihn auch nicht wieder zurückschicken.
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Symbolbild.Foto: istockphoto/3D_generator
Epoch Times6. August 2018

Seit fast 20 Jahren schon plagt Allasane Sal Deutschland. Der heute 46-jährige Kriminelle hat einem Bericht der „Bild“ zufolge weder einen Asylstatus noch Sinn und Wille zur Integration. Sein Trick, um trotzdem in Deutschland zu bleiben: Straftaten und null Kooperation.

Vielleicht kommt er aus dem Senegal in Westafrika. Hier „arbeitet“ er als Gewalttäter und Drogendealer, saß dafür auch die Hälfte seiner Zeit in Deutschland im Gefängnis, so auch aktuell bis Oktober 2019.

Dieser Fall zeigt, wie schwach unser Staat in Wirklichkeit ist. Es ist pervers, dass es uns nicht gelingt, solche Straftäter rauszuwerfen.“

(Richard Seelmaecker, Justizexperte der CDU-Fraktion Hamburg)

Asyl, Asyl – geflohen aus dem Nirgendwo

Als er im November 1998 einreiste, gab er Burkina Faso als sein Herkunftsland an. Ohne einen Pass kam er nach Deutschland und stellte einen Asylantrag, der nach wenigen Tagen bereits abgelehnt wurde: „offensichtlich unbegründet“. Eine Klage wird eingereicht.

Da er ohne Pass zwar einreisen, aber nicht wieder ausreisen kann, bleibt er in Hamburg, geduldet. Mitte Januar 1999 wird auch seine Klage abgelehnt.

Beruf: Krimineller

Am 24. November wird er zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Die „Bild“ vermutet wegen Körperverletzung.

Doch offenbar muss er die Strafe nicht voll absetzen. Als Anfang Januar 2002 eine Delegation aus seiner angeblichen Heimat, Burkina Faso, in Hamburg verweilt, soll sich der Mann mit ihnen treffen, um seine Herkunft zu klären. Doch der Afrikaner ist „unbekannt verzogen“. Eine erneute Vorladung geht wieder ins Leere, da auch die nächste Adresse falsch ist.

Im November klappt es dann mit der Gegenüberstellung. Doch nicht nur, dass der Mann sich in Schweigen hüllt, er spuckt auch noch die Botschaftsangehörigen an. Diese entscheiden dann, dass der Kerl unmöglich aus ihrem Land stamme.

Die deutschen Behörden haben nun gar keinen Ansatzpunkt mehr für die Herkunft des Mannes, der sich Allasane Sal nennt.

Im März 2003 muss er für gut ein Jahr wegen Körperverletzung und Drogen einsitzen. Nach seiner Entlassung Ende April 2004 wird auch sein Asylfolgeantrag abgelehnt und am 18. August 2006 heißt es wieder: Einsitzen. Diesmal für drei Jahre und neun Monate wegen schweren räuberischen Diebstahls, Raubes, vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, wie die „Bild“ herausfand.

Ausweisungsbescheid – doch wohin?

Als dann im Juni 2008 das Einwohner-Zentralamt Hamburg den Afrikaner mit „unbefristeter Wirkung unanfechtbar“ ausweisen will, weiß man immer noch nicht, wohin. Jahre vergehen.

Im Herbst 2011 nehmen die Behörden Kontakt zur senegalesischen Botschaft auf und folgen damit dem Hinweis eines Häftlings. Doch schon im März darf Sal wieder für etwa ein Jahr einsitzen, diesmal wegen Diebstahls und anderen Delikten.

Ein Anhörungstermin mit der Botschaft von Senegal im März 2013 endet in Spuckerei und Randale. Die Botschaft teilt mit, dass der Kerl nicht aus ihrem Land kommt. Im Juni muss er wieder in den Knast: schwerer Raub, bis Oktober 2014. Im Januar folgt Untersuchungshaft: Verdacht auf gefährliche Körperverletzung, bis März 2015.

Und Deutschland duldet weiter den Aufenthalt des kriminellen Afrikaners, der im Dezember desselben Jahres erneut und zu seiner aktuellen Haftstrafe wegen Körperverletzung eingesperrt wird. Weil er im Mai 2016 einen Justizbeamten angreift, wird die Strafe bis Oktober 2019 verlängert. Seither sitzt er im „Santa Fu“, der JVA Fuhlsbüttel ein.

Im Juli 2018 wird er in einer Sammelanhörung erneut einer senegalesischen Botschaftsangehörigen vorgestellt. Doch diese meinten in einer ersten Reaktion, dass er nicht aus ihrem Land komme.

Laut „Bild“ kämen zu den aufgeführten Straftaten noch eine große Anzahl weiterer kleinerer Delikte und Verurteilungen hinzu.

Für CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach steht fest, dass der Fall beweist, welche Probleme für die Durchsetzung der Ausreisepflicht entstehen, wenn Einreisen „ohne Vorlage von Personaldokumenten gestattet“ werden. (sm)



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