250.000 Ausreisepflichtige: Deutlich weniger Abschiebungen wegen Coronakrise

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Nach der Ablehnung des Asylantrages folgt normalerweise die Ausreise - oder eine Abschiebung.Foto: Lothar Drechsel/iStock
Epoch Times1. Mai 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie schiebt Deutschland deutlich weniger ausreisepflichtige Ausländer ab: Von Januar bis März 2020 führte die Bundespolizei 4.827 Rückführungen auf dem Land-, See- oder Luftweg durch. Das teilte die Behörde den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben) mit. Im gesamten Jahr 2019 waren es noch mehr als 22.000 Menschen.

Für April liegen laut der Sicherheitsbehörde noch keine Statistiken vor. Allerdings teilte die Bundespolizei mit, dass sie von März bis Ende April fast ein Viertel mehr „Stornierungen von Rückführungsersuchen“ registrierte als durchschnittlich in den vierzehn Monaten (Januar 2019 bis Februar 2020) zuvor.

Die Abbrüche von laufenden Abschiebungen stiegen demnach sogar um 41,8 Prozent, vor allem weil Flüge von den Fluggesellschaften kurzfristig gestrichen wurden. Zahlreiche Staaten würden aufgrund der Corona-Pandemie die Einreise von Personen aus dem Ausland vollständig untersagen oder nur „unabdingbare, wenige Fallkonstellationen“ zulassen, so die Bundespolizei. „Von diesen Auswirkungen auf den globalen Personenverkehr sind auch Rückführungen betroffen.“

Auch eine Anfrage der Funke-Zeitungen an mehrere Bundesländer zeigt: Nur noch in wenigen Fällen schieben die Behörden vor Ort ausreisepflichtige Ausländer ab. Bayern schickte im März nur vier Personen zurück, nach Pakistan, Bulgarien und zwei nach Lettland, im April nur eine nach Schweden.

Nordrhein-Westfalen schob im März noch knapp 300 abgelehnte Asylsuchende ab, zu April liegen laut der Landesregierung noch keine Zahlen vor. Ein Abschiebeflug mit 70 Personen nach Georgien Ende April mussten die Behörden allerdings nach eigenen Angaben absagen.

Hessen schob im März noch elf Personen ab, im April niemanden mehr. Hamburg führte im April noch fünf polnische Staatsbürger zurück, Baden-Württemberg im April nur eine Person nach Kroatien. Zudem sind die Bundesländer nach eigenen Angaben gezwungen, einen Teil der ausreisepflichtigen Ausländer in Abschiebehaft aus dem Gefängnis zu entlassen, häufig weil unklar ist, wann sie in ihr Heimatland gebracht werden können.

Nordrhein-Westfalen entließ seit Mitte März 81 Personen aus Abschiebehaft, Baden-Württemberg 31, Hamburg alle sieben Inhaftierten, Hessen zehn von 15 Abschiebehäftlingen, Niedersachsen sechs von sieben. Mehrere Bundesländer gaben ausdrücklich an, dass auch hier die Corona-Beschränkungen im Reiseverkehr der Grund für die Haftentlassungen sind. Die rechtlichen Grenzen für die Dauer einer Abschiebehaft sind eng, Abschiebehaft ist keine Haftstrafe.

Laut Statistik müssen derzeit mehr als 250.000 Ausländer das Land verlassen, weil sie kein kein Visum oder keinen Schutzstatus haben. Rund 200.000 dieser ausreisepflichtigen Personen sind jedoch zeitweise in Deutschland geduldet. Sie können nicht abgeschoben werden, weil Pässe fehlen, ihnen Lebensgefahr in der Heimat droht oder sie schwer erkrankt sind. (dts)



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