Bayern und Meck-Pomm fordern härtere Strafen für Übergriffe auf Verfassungsorgane

Im Juni tagen die Justizminister der Länder. In einem gemeinsamen Beschlussvorschlag fordern zwei Bundesländer härtere Strafen, wenn etwa Menschen unerlaubt in den Bundestag eindringen.
Epoch Times23. Mai 2021

Bayern und Mecklenburg-Vorpommern fordern härtere Strafen für Übergriffe auf Verfassungsorgane. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag wollen die beiden Bundesländer bei der Justizministerkonferenz am 16. Juni einbringen.

Bis August 1999 waren demnach Versammlungen innerhalb einer Schutzzone um die jeweiligen Verfassungsorgane strafbar, mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Der Straftatbestand sei abgeschafft worden. Derzeit drohten Bußgelder von bis zu 20.000 Euro. Dies solle sich nun wieder ändern, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung aus München und Schwerin.

„Der Vorfall im Sommer 2020, als vor dem Bundestag eine rechtswidrige Demonstration stattfand, war ein Alarmsignal für die Demokratie und stellt eine traurige Episode in der Geschichte der Bundesrepublik dar. Es ist den beherzt eingreifenden Polizeibeamten zu verdanken, dass die Situation nicht eskalierte und das Gebäude des Bundestags nicht weiter vereinnahmt wurde“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU).

Sie beunruhige die zunehmende Aggressivität gegen staatliche Institutionen.

„Mit dem versuchten Sturm auf das Reichstagsgebäude wurde eine rote Linie überschritten. Reichsflaggen und rechtsextreme Zeichen vor unserem Parlament sind nicht hinnehmbar. Wir dürfen nicht zulassen, dass Demokratiefeinde Symbole unseres Rechtsstaates missbrauchen“, betonte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU).

Von Angriffen auf die Verfassungsorgane gehe eine Symbolwirkung aus, die zum Nährboden für weitere Gewalttaten gegen den Staat werden könne. „Das Strafmaß muss dem Unrecht solcher Taten besser und spezifischer Rechnung tragen“, sagte der Minister. (dpa)



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