Berlin erweitert 2G-Optionsmodell nach Kritik um Ausnahmeregelung für Kinder

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Kleinkind im Kino. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times15. September 2021

Der Berliner Senat hat nach heftiger Kritik sein am Dienstag beschlossenes 2G-Optionsmodell um eine Ausnahmeregelung für Kinder unter zwölf Jahren erweitert. „Diese dürfen grundsätzlich auch an 2G-Veranstaltungen teilnehmen und 2G-Einrichtungen betreten und nutzen“, teilte der Senat am Mittwoch mit.

Voraussetzung sei jedoch, dass sie negativ getestet seien. Zusätzlich gelten demnach die allgemeinen Ausnahmen von der Testpflicht für Kinder unter sechs Jahren und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden.

Am Dienstag hatte die Berliner Landesregierung die Einführung eines 2G-Optionsmodells für Veranstaltungen und Dienstleistungen beschlossen. Die geänderte Rechtsverordnung soll etwa in der Gastronomie sowie im Kultur- und Sportbereich Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter ermöglichen, wenn diese lediglich Geimpfte und Genesene einlassen.

So soll die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands oder die Maskenpflicht entfallen, wo eine 2G-Regelung umgesetzt wird. Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) betonte dabei, dass es keine Ausnahmen gebe – auch nicht für Kinder. Das sorgte für heftige Kritik.

„1D2H-Regel“ für den Senat

Der Senat solle „den gestrigen Fehler in einer Sondersitzung schnell beheben“, forderte etwa die Grünen-Spitzenkandidatin, Bettina Jarasch. 2G sei eine gute Option, aber nur mit Ausnahmen für Kinder und Menschen, die nicht geimpft werden könnten.

Auch SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey forderte eine Korrektur des Beschlusses. „Wir wollen und müssen eine höhere Impfquote erreichen, aber das darf nicht auf Kosten von Kindern und ihren Familien gehen“, erklärte sie.

Kritik und Spott kam auch von CDU-Spitzenkandidat Kai Wegner. Der rot-rot-grüne Senat trage einen internen Streit auf dem Rücken der Kinder aus, „die in dieser Pandemie sowieso schon die größten Leidtragenden sind“. „Dieser Senat braucht eine 1D2H-Regel: Erst-Denken-Dann-Handeln“, erklärte Wegner. (afp/dl)



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