Bewährung für Düsseldorfer Möchtegern-Rapper: 14-Jährige verprügelt, verbrüht und auf den Strich geschickt

Zwei Jahre auf Bewährung. Unfassbar.
Titelbild
Straßenstrich (Symbolbild).Foto: Boris Roessler/Symbolbild/dpa
Epoch Times20. August 2018

Das Urteil des Düsseldorfer Amtsgerichts gegen den Hobby-Rapper Alparslan G. wegen Zwangsprostitution und Körperverletzung wurde Mitte August auf zwei Jahre mit Bewährung festgesetzt.

Ausreißerin aufgegabelt

Das Mädchen war aus einer Jugendhilfeeinrichtung in Mönchengladbach ausgerissen und zufällig Ende 2016 bei Möchtegern-Rapper Alparslan G. gelandet, der sie in der Wohnung seiner Mutter an der Kölner Straße versteckte.

Der 24-Jährige gaukelte der 14-Jährigen eine ernsthafte Beziehung vor. Um sie für die Prostitution gefügig zu machen, spielte er ihr Videos von wohlhabenden Frauen vor, die angeblich dadurch zu Wohlstand kamen. Dann machte ein Porno-Fotograf Bilder von der Minderjährigen und Alparslan bot sie über ein Jahr lang als „Coco R.“ im Internet an, schickte sie auf den Straßenstrich nach Essen.

Sorgenfreies Leben

Von dem Geld, das die 14-Jährige auf den Strich verdiente, etwa 250 Euro am Tag, führte der 24-Jährige dann ein sorgenfreies Leben, so die „Rheinische Post“. Zusammen mit dem Mädchen bezog er eine Wohnung in Pempelfort, später in Derendorf.

Bei Streit wurde das Mädchen mit Faustschlägen traktiert und einmal sogar mit heißem Wasser an Händen und Armen verbrüht. Auch rammte Alparslan der Minderjährigen einmal einen Kugelschreiber in den Oberschenkel.

Milde Strafe?

Vor Gericht legte Alparslan ein Geständnis ab, will nun ein gesetzestreuer Rapper werden, die Mittlere Reife nachholen. Das Gericht urteilte mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Zuvor saß der 24-Jährige sechs Monate in Untersuchungshaft.

Außerdem muss er 300 Sozialstunden leisten und seinem heute 16-jährigen Opfer 30.000 Euro zahlen – sobald er über ein Einkommen verfüge, so das Gericht.

Ob der 24-Jährige während seiner Zeit mit der Minderjährigen selbst sexuell tätig war, ist nicht bekannt. (sm)



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