Bochums interne Polizei-Mail: Vergewaltigung verschwiegen – Täter war vom „KURS“ – Gefährliche Sozial-„Experimente“?

Ein Kriminalbeamter gibt eine vertrauliche interne WE-Meldung (Wichtiges Ereignis) des Polizeipräsidiums Bochum an das NRW-Innenministerium an die Presse weiter. Es gab eine schwere Vergewaltigung. Der Täter gehört zum "KURS"-Programm, einem möglicherweise durchaus gefährlichen sozialen "Experiment".
Von 1. März 2018

Offenbar plagte einen Kriminalbeamten das Gewissen. Er ging mit einer internen Meldung der Polizei Bochum ans Innenministerium in Düsseldorf an die Presse und gab eine interne WE-Meldung (Wichtiges Ereignis) weiter.

Am Sonntagmorgen des 18. Februar wurde demnach eine 33-jährige Frau auf einem Friedhof in Bochum brutal überfallen und mehrfach vergewaltigt, wie die „Rheinischen Post“ berichtet, der der interne Bericht vorliegt. Doch als wenn dies alles nicht schon schrecklich genug wäre, hielten die Behörden den Fall vor der Öffentlichkeit verborgen, vermerkten ihn als Verschlusssache.

Wie das interne E-Mail weiter mitteilte, sei der 30-jährige Täter ein sogenannter „KURS“-Proband. Sollte das der Grund für die „Verschlusssache“ gewesen sein?

Staatsanwaltschaft versucht zu beruhigen

Die Polizei Bochum wollte sich auf Nachfrage der „RP“ zunächst nicht zu dem Fall äußern und verwies auf die Staatsanwaltschaft, die dann knappe Informationen zu einer Festnahme herausgab, offenbar aber lediglich deshalb, um zu beruhigen:

Wir können den Fall bestätigen. Wir haben Haftantrag gestellt. Und dieser ist am 22. Februar auch vom Amtsgericht erlassen worden. Er sitzt also in Haft.“

(Paul Jansen, Oberstaatsanwalt von Bochum)

Der Mann habe in den Jahren 2009/2010 bereits zwei Sexualdelikte begangen, so Jansen noch.

Am Mittwoch veröffentlichte dann die Polizei eine Stellungnahme zu dem Fall und bedauerte, dass „es aus heutiger Sicht ein Fehler gewesen“ sei, die Festnahme „einer Person aus dem ‚KURS‘-Konzept nicht den Medien mitzuteilen“, so die Polizei Bochum.

Laut „Focus“ meldete sich jetzt auch das Innenministerium:

Die Pressearbeit in dem Bochumer Fall entspricht nicht meinem Verständnis von Transparenz. (…) Hier hätte spätestens nach der Festnahme des Tatverdächtigen offensiv über den Fall informiert werden müssen – auch darüber, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen KURS-Probanden gehandelt hat.“

(NRW-Innenminister Herbert Reul, CDU)

18. Februar 2018, 7 Uhr morgens

Der Stellungnahme der Polizei nach wurde am 18. Februar eine Vergewaltigung an der Harpener Straße (Friedhof) in Bochum gemeldet.

Nach ersten Informationen wurde eine Bochumerin gegen etwa 7 Uhr von einem unbekannten Täter mit einem Stein bewusstlos geschlagen. Sie erwachte teilweise unbekleidet und vermutete eine Vergewaltigung.“

(Polizeibericht)

Das Fachkommissariat für Sexualdelikte (KK 12) habe dann die Ermittlungen aufgenommen. „Aufgrund des physischen und psychischen Zustandes des Opfers konnten die Kripobeamten erst am 20. Februar eine Vernehmung durchführen“, so die Polizei weiter. Es habe sich dann herausgestellt, dass die Frau auf dem Nachhauseweg von dem Täter kurz vorher in Tatortnähe angesprochen wurde und sie ihren Weg nach einem Gespräch gemeinsam fortsetzten, über den Friedhof.

Hierbei griff der Täter die Geschädigte an und es kam zu massiven sexuellen Missbrauchshandlungen.“

(Frank Lemanis, Polizeisprecher)

Anschließend flüchtete er mit einem Taxi.

In dem internen Bericht der Polizei, der der „RP“ vorliegt, sind weitere Details enthalten: Demnach habe der Täter die 33-Jährige auf einer Wiese von hinten angegriffen, ihr die Kapuze über den Kopf gezogen, sie gewürgt und ihr Mund und Nase zugehalten. Dabei habe er sie zu Boden gedrückt und ihr befohlen, sich auszuziehen. Auch der Täter entkleidete sich und verging sich dann mehrfach an seinem wehrlosen Opfer.

Bei unserer Nachfrage bei der Polizei Bochum erfuhren die EPOCH TIMES, dass der Täter die Frau auch mit Schlägen zu Boden gebracht habe. Pressesprecher Frank Lemanis erklärte auch, dass die Frau in einer derartigen psychischen Verfassung war, dass man aus Gründen des Opferschutzes entschloss, den Fall nicht publik zu machen.

Am 21. Februar, so der offizielle Polizeibericht jetzt, erlangte die Polizei einen ersten Hinweis auf den Tatverdächtigen, einen 30-jährigen Bochumer. Mit richterlichem Beschluss wurde der Mann am 23. Februar an seiner Wohnanschrift festgenommen. Wie die Polizei mitteilte, sei er „einschlägig vorbestraft“ und seit Mitte 2014 unter Führungsaufsicht. Zudem befand er sich im sogenannten „KURS“-Programm.

Recht auf Information über reale Gefahr

So mancher Polizeibeamte kann nicht nachvollziehen, dass derartige Fälle unter Verschluss gehalten werden:

Die Öffentlichkeit hat aus meiner Sicht ein Recht darauf, zu erfahren, dass von verurteilten Sexualstraftätern eine reale Gefahr ausgeht, wenn sie wieder draußen sind.“

(leitender Kriminalbeamter, anonym)

Normalerweise werden Sexualdelikte und Vergewaltigungen von der Polizei veröffentlicht, erklärte der Kriminalist. Jedoch: „Wenn etwas so Schreckliches wie in Bochum passiert, dann muss das auch beim Namen genannt werden. Ohne Wenn und Aber“, so der Beamte, der damit indirekt die bisher unausgesprochene Schwere der Attacke auf die Frau bestätigte.

Doch wenn man „so eine wichtige Information“ zurückhalte, würden die Leute doch denken, „dass alles in Ordnung sei“, also dass die Teilnehmer des „KURS“-Projektes nicht rückfällig werden würden.

Dabei gelte bei vielen jedoch ein Rückfallrisiko von über 50 Prozent.

Im Bochumer Fall war die Sozialprognose sogar als äußerst positiv anzusehen, wie die EPOCH TIMES von Polizeisprecher Lemanis erfuhr: Eine gemeinsame Wohnung mit der Lebensgefährtin, die von seiner kriminellen Vorgeschichte wusste, die Hochzeit war geplant, der Mann hatte einen festen Job, ging zu seinen Therapien. Seit 2014 nahm er am „KURS“ teil, seit dreieinhalb Jahren. Alles schien unter Kontrolle.

Bis dann der 18. Februar kam.

„KURS“ – ein teures und gefährliches Sozial-„Experiment“?

Bei dem „KURS“ handelt es sich laut der internen WE-Meldung um eine „ressortübergreifende Verwaltungsvorschrift von Innen-, Justiz und Arbeitsministerium“, deren Zielsetzung es sei, die Allgemeinheit bestmöglich vor rückfallgefährdeten Sexualstraftätern zu schützen.

KONZEPTION ZUM

UMGANG MIT

RÜCKFALLGEFÄHRDETEN

SEXUALSTRAFTÄTERN

in Nordrhein-Westfalen“

Das „KURS“-Programm wurde im Jahr 2010 gegründet und hat seine Zentrale beim Landeskriminalamt in NRW. Die Anzahl der „Probanden“ ist geheim, selbst innerhalb der Polizei werden die Zahlen zurückgehalten. Interne Schätzungen gehen jedoch von Hunderten Straftätern aus, Personen, die Sexualstraftaten wie Vergewaltigungen sowie Tötungsdelikte mit sexuellen Motiven begangen haben und verurteilt wurden.

Nach ihren Entlassungen aus dem Strafvollzug werden sie unter Führungsaufsicht der Polizei gestellt, anschließend auf Städte im ganzen Land verteilt. Oft würden sie einen neuen Namen bekommen und meist trage der Staat die Wohnkosten. Nachbarn wüssten nichts von ihrer Vergangenheit, so die „RP“. Es solle also verhindert werden, dass gefährliche Menschen nach ihrer Entlassung aus der Haft in der Anonymität verschwinden und erneut Sexualdelikte begehen.

Jedoch seien viele der Sexualstraftäter sogar so gefährlich, dass sie rund um die Uhr unter Observation stünden, wie der „leitende Kriminalbeamte“ laut „RP“ noch mitteilte.

Für die Überwachung eines Einzigen benötigen wir pro Tag 30 Polizisten.“

(leitender Kriminalbeamter, anonym)

Laut der Innenministeriums-Aussage sollen derzeit 1.056 Sexualstraftäter im „KURS“-Programm sein, die (Gesamt)Rückfallquote liege derzeit bei drei Prozent.

An dieser Stelle eine kurze Exkursion in die polizeilichen Überstunden (von den Kosten für den Steuerzahler ganz zu schweigen): Laut dem Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei wurden in 2017 bundesweit mehr als 22 Millionen Überstunden aufgehäuft, so Oliver Malchow Anfang Januar zur „Neuen Osnabrücker Zeitung.

Im Oktober 2017 meldete Hamburgs BDK-Landeschef Jan Reinecke: „Wir sind am Ende.“ Tausende unbearbeitete Fälle, im Betrugsdezernat allein 5.000, und jede Woche 150 neue, die auf die Fensterbank wandern würden. Die Situation lasse es nicht mehr zu, „die Kriminalität richtig zu bekämpfen“, was sogar Kapitalverbrechen und Organisierte Kriminalität betreffe. Anfang 2017 gab die Polizei NRW Alarm, weil Hunderte von Prüffällen islamistischer Gefährder aus Personalmangel unbearbeitet blieben. Im Dezember 2017 wurde in Karlsruhe der Deutsch-Iraker Dasbar B. unter Terrorverdacht verhaftet. Seit Juli leistete die Polizei dort allein für diesen Gefährder 83.000 Einsatzstunden.

Was macht „KURS“

Zurück zu den „KURS“-Teilnehmern, deren Gefahr für die Allgemeinheit den zuständigen Ministerien bekannt sei, so die „RP“: „Sexualstraftäter bedeuten für die Gesellschaft ein großes Risiko“, gibt der aktuelle Ministeriumserlass vom 20. Februar 2018 zu, der der „RP“ ebenfalls vorliege.

Die Sexualstraftäter bei „KURS“ würden in die Risikogruppen A, B und C unterteilt.

Kategorie A: Risikoprobanden mit herausragendem Gefahrenpotenzial erhebliche Straftaten sind jederzeit möglich

Kategorie B: Risikoprobanden mit hohem Gefahrenpotenzial – Rückfallgefahr beim Wegfall vorbeugender Bedingungen (z.B. Medikamente)

Kategorie C: Risikoprobanden mit mittlerem Gefahrenpotenzial

Zu welcher Stufe der Bochumer Vergewaltiger gehört, ist nicht bekannt, schreibt die „RP“.

Laut Polizei Bochum beinhalte „KURS“:

  • Die Überprüfung der Wohnsituation
  • Gefährderansprachen
  • Gespräche mit Betroffenen, z. B. der Lebensgefährtin
  • Anlassbezogene Observationen
  • Überprüfungen der Weisungen der Führungsaufsicht
  • Überprüfung, ob der Proband die Therapieangebote wahrnimmt.

Es müsse jeder Einzelfall genau bewertet werden, da „nicht jeder, der eine schwerwiegende Sexualstraftat begangen hat“ in gleicher Weise gefährlich sei, rückfällig werde und ein Leben lang eingesperrt werden könne. Deshalb sei jeder Fall eine Gratwanderung. Es gebe keine absolute Sicherheit vor einem Rückfall, weil der Täter selbst einen erneuten Tatentschluss treffe, so die Behörde.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion