Bundestag hat beschlossen: E-Rezept und E-Patientenakte für alle

E-Rezepte werden ab Januar 2024 verpflichtend. Bis zum 15. Januar 2025 soll jeder eine elektronische Gesundheitsakte haben.
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Nach dem gelben Krankenschein hat nun auch der Rosa-Vordruck für Rezepte ausgedient.Foto: Adam Berry/Getty Images
Epoch Times14. Dezember 2023

Elektronische Rezepte und digitale Patientenakten sollen nach jahrelangen Verzögerungen in den breiten Alltagseinsatz kommen. Das sieht ein Gesetz der Ampel-Koalition vor, das heute der Bundestag in 2. und 3. Lesung im beschlossen wurde.

Demnach sollen E-Rezepte Anfang 2024 zum Standard und für die Praxen verpflichtend werden. Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten elektronische Akten für Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte bekommen – es sei denn, man lehnt es für sich ab. Ermöglicht werden soll künftig auch die Nutzung kombinierter Gesundheitsdaten für die Forschung.

Lauterbach spricht von Quantensprung

Minister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem Quantensprung, mit dem Deutschland nun endlich Anschluss an die Digitalisierung im Gesundheitswesen finden müsse. Bisher seien wichtige Daten verteilt auf die Server von Praxen und Krankenhäusern, wo Patienten in der Vergangenheit behandelt wurden. „Das darf nicht weiter so sein.“

Die Neuregelungen hätten einen ganz konkreten Nutzen für die Patienten. Für Ärzte würden die Behandlungsmöglichkeiten besser.

Dem Gesetz zufolge sollen die Krankenkassen bis 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte einrichten – es sei denn, man widerspricht. Die Akte soll ein persönlicher Datenspeicher sein und Patienten ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten. Abrufbar sein soll die E-Akte mit bestimmten Identifikationsregeln über Apps der Kassen. Als wählbares Angebot war sie schon 2021 eingeführt worden, wird bisher aber kaum genutzt.

E-Rezepte sind schon seit einiger Zeit anstelle der gewohnten rosa Zettel in Apotheken einzulösen. Das Gesetz macht es nun vom 1. Januar 2024 an für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend, Rezepte elektronisch auszustellen.

Ein zweites Gesetz soll ermöglichen, an einer zentralen Zugangstelle Daten verschiedener Quellen zu verknüpfen – etwa aus Krebsregistern und von Kassen. Dabei sollen Daten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Lauterbach sagte, dies sei ein Durchbruch für die Forschung, um die Versorgung zu verbessern.

Lob von den Grünen

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von einem „längst überfälligen Update“ für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. „Aus der bisher unbrauchbaren elektronischen Patientenakte für wenige, machen wir zukünftig einen persönlichen Gesundheitsdatenraum für alle“, sagte er dpa.

Damit könnten nicht nur alle behandelnden Berufe relevante Informationen an einem Ort sehen, sondern erstmals auch die Patienten selbst. „Das schafft endlich Faxgeräte und Aktenordner ab und stärkt Patientenautonomie wie auch Patientenrechte.“

Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, sagte, die E-Akte müsse bei jedem Arztbesuch selbstverständlich zur Behandlung dazu gehören. Wichtig sei, dass sie nutzerfreundlicher werde. So müsse das Einloggen vereinfacht werden.

„Wie Patienten es von anderen Apps gewohnt sind, muss die Identifikation auch in der Akte per Gesichts-Scan oder Fingerabdruck möglich sein“, sagte Baas. Für Ärztinnen und Ärzte müsse die Akte schnell und komfortabel zu befüllen sein und dürfe nicht zum Zeitfresser in den Praxen werden.

Schon länger sind E-Rezepte anstelle der gewohnten rosa Zettel auch über eine spezielle App oder einen ausgedruckten QR-Code einzulösen. Doch ein Start in größerem Stil verzögerte sich mehrfach auch wegen Technikproblemen. Inzwischen gibt es einen einfacheren Einlöseweg, bei dem man in der Apotheke die Versichertenkarte in ein Lesegerät steckt. (dpa/red)



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