Dirigent Daniel Barenboim zum 123. Berliner Ehrenbürger ernannt

Die amtierende Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und die Präsidentin des Abgeordnetenhauses, Cornelia Seibeld (CDU), verliehen dem 80-jährigen Wahlberliner die Ehrung.
Titelbild
Daniel Barenboim 2015 auf dem Bebelplatz in Berlin beim Open-Air-Konzert der Staatskapelle.Foto: Rainer Jensen/dpa
Epoch Times21. April 2023

Der Dirigent Daniel Barenboim ist zum 123. Ehrenbürger des Landes Berlin ernannt worden. Die amtierende Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und die Präsidentin des Abgeordnetenhauses, Cornelia Seibeld (CDU), verliehen dem 80-Jährigen am Freitag die Ehrenbürgerwürde. Er wurde damit als „eine der bedeutendsten Künstlerpersönlichkeiten unserer Zeit“ gewürdigt, wie es aus der Senatskanzlei hieß.

Barenboim war ab 1992 Generalmusikdirektor der Staatsoper Unter den Linden und trat im Januar nach über 30 Jahren aus gesundheitlichen Gründen zurück. Die mit der Staatsoper eng verbundene und dort residierende Staatskapelle hatte ihn im Jahr 2000 zudem zum Chefdirigenten auf Lebenszeit gewählt.

Der 1942 in Argentinien geborene Musiker gilt als einer der bedeutendsten Künstler im Bereich klassischer und zeitgenössischer Musik. Er arbeitete an vielen großen Konzerthäusern in aller Welt. 1992 gründete er außerdem das West-Eastern Divan Orchestra, das junge Musiker aus Israel und den arabischen Ländern zusammenbringt.

„Daniel Barenboim prägt die Kulturlandschaft unserer Stadt wie kein Zweiter“, teilte Giffey mit. Seine Karriere umfasse über 60 Jahre, seit über 30 Jahren bereichere er Berlin mit seinem Schaffen. „Dass Musik Brücken baut und die Menschen dazu bringt, einander zuzuhören“, lebe Barenboim.

Berlin hat nach Angaben der Verwaltung nun 123 Ehrenbürger. Zuletzt wurde Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Oktober 2021 in den Kreis der Geehrten aufgenommen. Diese dürfen sich für eine Galerie im Abgeordnetenhaus porträtieren lassen. Zudem bekommen sie eine kostenlose Jahreskarte der Berliner Verkehrsbetriebe und haben das Recht auf ein Ehrengrab. (afp)



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