EU-Kommission verklagt Deutschland 15 mal wegen Umwelt-Defiziten

Derzeit laufen 15 Klagen gegen Deutschland im Umweltbereich. Dabei geht es unter anderem um Fehler bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten, um Nitrate im Grundwasser, die Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten sowie um Lärmschutz-Defizite.
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EU-Parlament in BrüsselFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times12. Januar 2019

Gegen Deutschland sind derzeit 15 Klagen der EU-Kommission im Umweltbereich anhängig. Das geht aus der Antwort des Bundesumweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgabe) berichtet.

Demnach liefen im Dezember 2018 insgesamt 15 Vertragsverletzungsverfahren im Natur- und Umweltbereich, weil Deutschland EU-Richtlinien nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe.

Dabei geht es unter anderem um Fehler bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten, um Nitrate im Grundwasser, die Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten sowie um Lärmschutz-Defizite. Im Laufe des vergangenen Jahres hat die EU-Kommission in der Generaldirektion Umwelt ein Verfahren gegen Deutschland geschlossen und eines neu eröffnet; auch im Vorjahr lag die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren bei 15.

Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, mit zweierlei Maß zu messen. „Im Bereich Klima- und Umweltschutz präsentiert sich Deutschland gerne als moralische Instanz. Doch die Antwort auf meine Anfrage zeigt deutlich: Deutschland verletzt permanent europäisches Natur- und Umweltrecht“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Steffi Lemke, dem RND.

„Das ist nicht nur peinlich, sondern schadet unserer Luft, unserem Boden und Wasser sowie letztendlich der Gesundheit der Menschen. Deutschland hat seine Vorreiterrolle im Umweltschutz längst verloren“, betonte Lemke.

Ihre Partei erwarte von der Großen Koalition, dass diese europäische Gesetzgebung in nationales Recht umsetze. Natur- und Umweltschutzgesetzgebung dürfte nicht länger als „Recht zweiter Klasse“ behandelt werden, so Lemke. (dts)



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