Faeser hat Kontrollen an Grenze zu Österreich verlängert

Die zu Zeiten von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vorübergehend eingeführten und dann immer wieder verlängerten Kontrollen an der bayerisch-österreichischen Grenze sollen fortgesetzt werden.
Deutsche Bundespolizisten beobachten an der Grenze zu Österreich auf der Autobahn A93 den Verkehr.
Deutsche Bundespolizisten beobachten an der Grenze zu Österreich auf der Autobahn den Verkehr. Symbolbild.Foto: Matthias Balk/dpa
Epoch Times27. April 2022

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Kontrollen an der Grenze zu Österreich um weitere sechs Monate verlängert. Das teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit.

Das Ministerium habe mit einem Schreiben an die EU-Kommission vom 14. April „die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze zum 12. Mai 2022 für einen sechsmonatigen Zeitraum notifiziert“. Begründet wurde die Verlängerung bis November mit dem Migrationsgeschehen an diesem Grenzabschnitt.

Eigentlich gibt es im Schengen-Raum, dem 26 europäische Länder angehören, keine stationären Personenkontrollen an den Grenzen. In den vergangenen Jahren hatten aber mehrere Staaten eine Ausnahmeregelung genutzt und wieder teilweise Grenzkontrollen eingeführt. Deutschland kontrolliert seit Herbst 2015 in Bayern an der Grenze zu Österreich, nachdem sich Zehntausende Flüchtlinge und andere Migranten von Griechenland über die Balkan-Route auf den Weg nach Westeuropa gemacht hatten.

Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil zu den 2015 zwischen Österreich und Slowenien eingeführten Grenzkontrollen am Dienstag darauf hingewiesen, dass Staaten solche Kontrollen nur im Fall „einer neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit“ verlängern dürfen.

„Im vorliegenden Fall scheint Österreich (…) nicht nachgewiesen zu haben, dass eine neue Bedrohung vorliegt“, hieß es wörtlich. Eine abschließende Entscheidung liegt jedoch beim zuständigen Gericht in Österreich (Rechtssachen C-368/20 und C-369/20). Aus dem Bundesinnenministerium hieß es am Dienstag auf Nachfrage, mögliche Auswirkungen des Urteils für Deutschland würden noch geprüft.

Gewerkschaft der Polizei für dauerhafte Kontrollen

Die Gewerkschaft der Polizei hält dauerhafte EU-Binnengrenzkontrollen zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und irregulärer Migration an der bayerisch-österreichischen Grenze nicht für sinnvoll. Schon jetzt sei sichtbar, dass sich die Schleuser auf die Situation eingestellt hätten und inzwischen neue Routen nach Deutschland nutzten, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei, am Mittwoch in Berlin.

Begrüßt wurde die Verlängerung der Kontrollen dagegen von der stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, Andrea Lindholz. Die CSU-Politikerin sagte, es sei gut, dass Faeser an dieser Stelle den Kurs ihres Amtsvorgängers Horst Seehofers (CSU) fortsetze, denn „solange der Schutz der EU-Außengrenzen nicht umfassend und zuverlässig gewährleistet ist, bleiben diese Grenzkontrollen erforderlich“.

Der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich forderte die Bundesinnenministerin dagegen auf, ihre Entscheidung – auch im Lichte der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes – zu revidieren. „Nach dem klaren Urteil von gestern ist das rechtlich nicht haltbar und würde die Politik Seehofers weiterführen“, sagte der Bundestagsabgeordnete. „Ein Ende der Grenzkontrollen ist nach fünf Jahren also rechtlich und politisch geboten.“ Die Grünen wollten deshalb die neuerliche Begründung des Ministeriums für die Verlängerung „kritisch prüfen“. (dpa/red)



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