Geheimunterlagen haben Nachspiel: Deutsche Umwelthife fordert Bau-Stopp des LNG-Terminals auf Rügen

Bisher unveröffentlichte Dokumente geben der Deutschen Umwelthilfe neuen Auftrieb im Streit um das LNG-Terminal auf Rügen. Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Genehmigungen werden laut.
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Demonstranten protestieren am 8. Mai 2023 in Berlin, Deutschland, vor dem Kanzleramt gegen Pläne der Bundesregierung zum Bau eines LNG-Terminals vor der Küste der Insel Rügen.Foto: Maja Hitij/Getty Images
Von 30. Oktober 2023

Das Gerichtsverfahren gegen die LNG-Pipeline vor Rügen geht in die nächste Runde: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Bundesverwaltungsgericht eine ausführliche Klagebegründung gegen die Genehmigung des ersten Seeabschnitts der LNG-Terminals eingereicht. Darin nimmt sie auf „geheime Unterlagen“ Bezug.

Das Bergamt Stralsund hatte den Bau des ersten Abschnitts der LNG-Anbindungspipeline im August genehmigt. Um den Baustart zu verhindern, hatte die DUH, ein Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzverband, Klage eingereicht und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. In der vergangenen Woche hat die Behörde sodann auch den Bau des zweiten Seeabschnitts genehmigt. Die DUH hält das für rechtswidrig.

Wie die DUH mitteilt, habe sie Einsicht in bisher unveröffentlichte interne Dokumente erhalten, wonach der Antragsteller Gascade entscheidende Behauptungen nicht belegen könne. So zweifelt die DUH unter anderem an, dass die Sicherheit der Pipeline und damit auch die Sicherheit von Umwelt und Anwohnern gewährleistet sei.

„Gascade bezieht sich diesbezüglich auf geheime Unterlagen, die weder der Behörde noch der DUH vorliegen“, kritisiert die DUH. Das Bergamt Stralsund habe diese gravierenden Mängel bei der Genehmigung offenbar nicht berücksichtigt. Zudem bemängelt die DUH, dass nach europäischem und internationalem Recht notwendige Umweltprüfungen ausgeblieben seien.

„Die Genehmigungsunterlagen und internen Verwaltungsvorgänge zeigen eindeutig, dass diese fossile Pipeline nicht hätte genehmigt werden dürfen“, so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Sie beruhe zu weiten Teilen auf „nicht belegten Behauptungen von Gascade, die von der zuständigen Behörde offenbar nicht gründlich überprüft worden sind“.

Die DUH geht davon aus, dass schon jetzt irreparable Schäden an der sensiblen Natur der Ostsee verursacht worden seien. „Auch die sich nun erhärtenden Sicherheitsbedenken dürfen wir in der gegenwärtigen geopolitischen Situation nicht ignorieren“, erklärt Müller-Kraenner weiter.

DUH hält Genehmigung für rechtswidrig

Die DUH zweifelt auch an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Pipeline auf Grundlage des LNG-Beschleunigungsgesetzes, welches wichtige Beteiligungsrechte und Prüfgebote beschneidet. Es greift dann, wenn ein Projekt einen signifikanten Beitrag zur Eindämmung eines Erdgasversorgungsengpasses leistet. Berechnungen energiewirtschaftlicher Institute zeigen laut DUH sogar, dass die Erdgasversorgung in Deutschland auch ohne das LNG-Terminal auf Rügen gesichert sei.

Constantin Zerger, Leiter für Energie und Klimaschutz der DUH, findet klare Worte: „Wir halten die Genehmigung für die LNG-Anbindungspipeline in der Ostsee für eindeutig rechtswidrig.“

Er geht davon aus, dass eine sorgfältige Überprüfung der Behauptungen von Gascade, aber auch seitens der Bundesregierung zur Rolle des Terminals bestätigen werde, dass die Pipeline und das gesamte LNG-Projekt auf Rügen eine „unnötige Belastung für Natur und Menschen vor Ort“ darstellen.

Die Genehmigung ist nichts weiter als ein rechtswidriges Geschenk an private Unternehmen, die aus Krisen Profit schlagen wollen“, so Zerger.

Damit spielt er unter anderem auf die Deutsche Regas an, die das LNG-Terminal im Industriehafen Mukran ab dem Winter 2023/24 in Betrieb nehmen will.

Nun liegt es in der Hand des Bundesverwaltungsgerichts, den Fall zu bewerten. Die DUH geht davon aus, dass die Richter die Inbetriebnahme der Pipeline verhindern werden. „Denn wir sind überzeugt, dass das der einzige Schluss ist, den eine ausführliche Tatsachenuntersuchung zulässt“, so die DHU.

Bezüglich der Genehmigung für den Bau des zweiten Seeabschnitts prüft die DUH ebenfalls weitere juristische Schritte. Sie geht davon aus, dass auch diese Genehmigung rechtswidrig erteilt wurde.



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