Kirchenschändung in Nordhausen: Die Blasphemie der „Sachbeschädigung“

Ganz Deutschland reagiert sensibel auf Straftaten in Verbindung mit Hass – gegen Juden, gegen Moslems, gegen Ausländer, gegen Rassen, gegen Andersdenkende usw. Doch beim zerstörerischen religiösen Hass gegen christliche Kirchen wird wegen Sachbeschädigung ermittelt. Ein Pressekommentar beschäftigt sich mit einem Fall aus Thüringen.
Titelbild
Nordhausen, Frauenbergkirche.Foto: Screenshot Youtube/Bild
Von 3. November 2021

Die Pressemeldung der Polizei war kurz. Es geschah an einem Donnerstag, Ende Oktober, in der Mittagszeit, laut Polizei Thüringen gegen 12:30 Uhr. „Ein 30-jähriger Mann hatte sich in die Kirche begeben und dort randaliert“, berichtete die Landespolizeiinspektion Nordhausen am nächsten Tag, am 29. Oktober – und dass dem Täter Hausverbot ausgesprochen worden war. Die Höhe des Sachschadens lag der Polizei zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht vor. Mehr Informationen gaben die Sicherheitsbehörden zu dem Fall nicht heraus, der unter der Überschrift „Sachbeschädigung in Kirche“ veröffentlicht wurde.

Ein Kommentar zur „Sachbeschädigung“

Weitere Details zu dem Fall findet man in einem Zeitungskommentar, der sich kritisch damit beschäftigt, dass Justiz und Gesellschaft die Angelegenheit immer noch als „Sachbeschädigung“ abtäten. Allein diese Aussage deutet an, dass es um mehr als das gehen könnte.

Tatsächlich handelte es sich bei dem 30-jährigen Eindringling dem Vernehmen nach um einen Mann aus Afghanistan, was auf einen religiösen Kontext hindeuten mag. Dieser habe demnach die evangelische Frauenbergkirche in Nordhausen ausgeräumt und ein Kruzifix zerschlagen, weil er das Christentum ablehne.

Als der aufgeschreckte Pfarrer herbeieilte, hielt ihm der Afghane entgegen, dass die Auffassung, dass Jesus Christus Gottes Sohn sei, falsch sei. Aus diesem Motiv heraus hatte der Mann auch gehandelt. Dabei sei er Zeugenaussagen nach nicht einmal aggressiv vorgegangen, auch nicht, als er das Kruzifix zerbrach. Die Gemeinde der Kirche will nun Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung stellen.

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Noch mehr „Sachbeschädigungen“

Der Kommentator, Lucas Wiegelmann, Ressortleiter des Forums der „Welt“, nennt den Fall „ungewöhnlich und typisch zugleich“. Er fordert ein Umdenken, denn: „Solche Angriffe auf Kirchen häufen sich“, sagte der Journalist auf Basis von Experteneinschätzungen.

Das eigentlich Ungewöhnliche an dem Fall sei, dass man derartige Täter normalerweise nicht aufklären könne. Die Täter entkämen fast immer unerkannt. Wiegelmann berichtet auch von Kirchenschändungen. In Weihwasserbecken sei uriniert worden, Heiligenfiguren seien bespuckt worden und Kreuze geschändet.

Er berichtet auch von einem Fall, der sich 2019 in einer Kirche im Westerwald zugetragen habe. Der oder die Täter rissen eine Christusfigur vom Kreuz und verkohlten ihre Augen. Auch 2019: In Wolfsbruch bei Eichstädt wurden die Reste des „Mertlbauer Kreuzes“ gefunden. Die Jesusfigur war geköpft, ihre Beine zerschlagen worden.

Wovor weicht die Justiz zurück?

Das Ziel, ein Kruzifix zu zerschlagen, ist: „Es soll die Christen treffen, denen dieses Kruzifix wichtig ist, es soll sie verhöhnen und verletzen“, meint Wiegelmann. Dabei handle es sich bei dem Fall gar nicht um eine „Sachbeschädigung“, sondern um einen eigenen Straftatbestand, der im Paragraf 166 des Strafgesetzbuches (StGB) aufgeführt wird: „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“. 

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“ (§ 166 StGB)

Nun fragt sich „Welt“-Meinungschef Lucas Wiegelmann, warum dieses umgangssprachlich als „Blasphemie-Paragraph“ bezeichnete Gesetz nicht häufiger angewandt werde. Das wäre ein erster Schritt, die laut Fachleuten zunehmende Gewalt gegen Kirchen endlich systematisch und statistisch zu erfassen. Auch eine härtere Bestrafung der Täter würde unter Umständen damit einhergehen.

Taube Gesellschaft und traumatisierte Christen

Und die Justiz? Der Autor geht hart und deutlich mit ihr ins Gericht. Unflexibel sei sie. Auch die Gesellschaft versteht der Journalist als empfindungslos gegenüber religiösen Gefühlen christlicher Menschen. Er meinte, sie nehme diese Signale nicht als das wahr, was sie seien: „Angriffe auf das Christentum“ – mal mit muslimischem, mal mit hypersäkular-kirchenfeindlichem Hintergrund oder sonst was. Für manche Gläubige seien dies verstörende, gar „traumatisierende Akte“. Doch fast immer heiße es nur „Sachbeschädigung“.



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