Seit Anfang 2017 haben die Bundesländer zehn Gefährder abgeschoben

Seit Anfang 2017 wurden durch die Bundesländer zehn Gefährder abgeschoben, geht aus einer kleinen Anfrage der FDP an die Bundesregierung hervor. FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle forderte die Länder auf, den Paragraph 58a des Ausländergesetzes konsequenter anzuwenden.
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Abschiebungen finden in Deutschland nur selten statt.Foto: Daniel Maurer/dpa
Epoch Times12. April 2018

Die Innenbehörden der Länder haben seit Anfang 2017 insgesamt zehn ausländische Gefährder abgeschoben. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, über die die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland berichteten.

Nach Angaben von Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) gab es jeweils zwei Rückführungen aus Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen. Jeweils eine Abschiebung nahmen Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen und Schleswig-Holstein vor. Neun Länder, darunter Bayern, schoben seit Anfang 2017 keine Gefährder ab.

Für Rückführungen sind die Bundesländer zuständig

In Nordrhein-Westfalen handelte es sich den Angaben zufolge um einen türkischen Staatsbürger, der sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat angeschlossen hatte. Das Land Niedersachsen wies zwei Gefährder nach Algerien und Nigeria aus. Zwei in Mecklenburg-Vorpommern wohnhafte bosnische Islamisten und Terrorverdächtige wurden nach Bosnien und Herzegowina abgeschoben.

Die Rückführungen basieren auf Paragraph 58a des Ausländergesetzes. Darin heißt es, die oberste Landesbehörden könnten „zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen“.

Das Bundesinnenministerium könne „die Übernahme der Zuständigkeit erklären, wenn ein besonderes Interesse des Bundes besteht“.

Viel zu wenige Abschiebungen werden auch durchgesetzt

„Wenn der neue Bundesinnenminister Horst Seehofer die Zahl der Abschiebungen erhöhen möchte, dürfen auch die Abschiebungen islamistischer Gefährder nicht aus dem Blick geraten“, sagte FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle dem RND. Dafür seien allerdings in erster Linie die Länder zuständig.

Die immer noch geringe Anzahl von bisher insgesamt zehn Rückführungen in den Jahren 2017 und 2018 zeigt, dass das Vollzugsproblem weiter besteht.“

Bezeichnend sei, dass ausgerechnet das CSU-regierte Bayern bisher gar keine solchen Gefährderabschiebung vorgenommen habe.

Kuhle forderte die Länder auf, Paragraph 58a noch konsequenter anzuwenden. Falls nötig, müssten die Behörden dazu personell und finanziell besser ausgestattet werden. „Das bringt mehr als Rufe nach einer härteren Rechtslage“, sagte Kuhle. (afp)

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