Linda W. – Sechs Jahre Haft für deutsche IS-Anhängerin im Irak

Die 17-jährige deutsche IS-Anhängerin Linda W. wurde im Irak zu sechs Jahren Haft verurteilt: Fünf Jahre wegen der Mitgliedschaft im "Islamsichen Staat" und ein weiteres Jahr wegen illegaler Einreise in den Irak.
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Die 17-jährige deutsche IS-Anhängerin Linda W. wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt (Symbolbild).Foto: AHMAD AL-RUBAYE/Getty Images
Epoch Times18. Februar 2018

Ein Gericht im Irak hat nach Informationen deutscher Medien die 17-jährige deutsche IS-Anhängerin Linda W. zu sechs Jahren Haft verurteilt. NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ berichteten am Sonntag unter Berufung auf Justizkreise in Bagdad, die junge Deutsche habe fünf Jahre Haft wegen ihrer Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) sowie ein weiteres Jahr wegen illegaler Einreise in den Irak erhalten.

Der Prozess habe ohne Öffentlichkeit vor einem Jugendgericht in Bagdad stattgefunden.

Die Schülerin aus dem sächsischen Pulsnitz war im Sommer 2017 nach der Rückeroberung der nordirakischen Stadt Mossul aus der Hand des IS von irakischen Truppen festgenommen und nach Bagdad gebracht worden.

Im Januar war eine aus Mannheim stammende Deutsche von der irakischen Justiz wegen IS-Mitgliedschaft zum Tode verurteilt worden.

Die IS-Miliz hatte im Sommer 2014 weite Regionen in Syrien und im Irak unter ihre Kontrolle gebracht und dort der Bevölkerung gewaltsam das islamische Recht der Scharia aufgezwungen.

Zahlreiche Dschihadisten aus Europa hatten sich dem IS angeschlossen. Inzwischen ist die Extremistenorganisation militärisch im Irak und auch in Syrien nach Angaben der westlichen Regierungen angeblich weitgehend besiegt.

Sie wolle schnellstmöglich nach Deutschland zurück

Sie wolle schnellstmöglich nach Deutschland zurück und bereue es ausdrücklich, sich der Miliz angeschlossen zu haben, hatte sie den drei Medien zu einem früheren Zeitpunkt gesagt.

Die Schülerin aus dem sächsischen Pulsnitz war im Sommer 2017 nach der Rückeroberung der nordirakischen Stadt Mossul zusammen mit weiteren deutschen Frauen von irakischen Soldaten festgenommen und nach Bagdad gebracht worden.

Die Generalbundesanwaltschaft ermittelt gegen Linda W. und weitere deutsche Frauen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Ein Prozess in Deutschland gilt allerdings als unwahrscheinlich: Nach vorherrschender Meinung der deutschen Gerichte machten sich die Frauen mit ihrer bloßen Anwesenheit beim IS – anders als die Männer, die einen Treueschwur leisteten und zumeist kämpften – nicht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafbar.

Weitere 509 ausländische Frauen im Irak in Haft

Nach Angaben aus irakischen Sicherheitskreisen befinden sich 509 ausländische Frauen mit ihren insgesamt 813 Kindern in irakischer Haft. Allein aus der Türkei seien 300 Frauen unter den Inhaftierten.

Die zwölf am Sonntag in Bagdad verurteilten Frauen erschienen teils mit ihren Kleinkindern vor Gericht. Die meisten von ihnen gaben an, von ihren Ehemännern getäuscht oder gezwungen worden zu sein, als sie sich dem IS im Irak anschlossen.

„Mein Mann hat mich gezwungen, in den Irak zu kommen. Er drohte damit, mir meinen zwei Jahre alten Sohn wegzunehmen, wenn ich ihm nicht folgen würde“, sagte Leila, eine Türkin. „Ich war an keiner Gewaltaktion beteiligt. Ich habe mich die gesamte Zeit zu Hause aufgehalten.“

Die türkische Angeklagte, die zum Tode verurteilt wurde, sagte als einzige aus, dass sie ihrem Mann freiwillig gefolgt sei. „Wir mussten die Türkei verlassen, weil mein Mann gesucht wurde“, sagte sie. „Ich wollte in einem islamischen Staat leben, wo die Scharia das Landesgesetz ist.“ Heute bereue sie ihre Entscheidung, sagte die 48-Jährige. Ihr Mann und ihre beiden Söhne seien bei Luftangriffen getötet worden. Während der Urteilsverkündung brach sie in Tränen aus.

Der von den irakischen Behörden eingesetzte Anwalt argumentierte, die angeklagten Frauen seien getäuscht und so in den Irak gelockt worden. Keine von ihnen sei an Gewalttaten beteiligt gewesen. Das Gericht verurteilte sie dennoch nach Artikel 4 des irakischen Anti-Terror-Gesetzes. Dieses bedroht jeden mit Strafe, „der terroristische Taten begeht, dazu anstachelt, sie plant, finanziert oder dabei hilft“.

Aus irakischen Justizkreisen hieß es, den Urteilen vom Sonntag seien Wochen und Monate mit Befragungen vorangegangen. Eine Berufung gegen die Urteile ist demnach binnen eines Monats möglich. (afp)

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