Öl- und Gasheizungsverbot kommt – einige Ausnahmen vorgesehen

Ab 2024 sollen neue Heizungen „möglichst“ zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Was wurde beschlossen?
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Ein altes Heizungsventil.Foto: iStock
Epoch Times19. April 2023

Die Bundesregierung hat das umstrittene Einbauverbot für Öl- und Gasheizungen beschlossen. „Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium.

Der Gesetzentwurf, der nach dem Beschluss des Kabinetts am Mittwoch nun ins parlamentarische Verfahren geht, sieht zahlreiche Ausnahmeregelungen vor. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) forderte zudem weitere Änderungen.

Den Plänen zufolge, über die innerhalb der Koalition wochenlang gestritten worden war, sollen Öl- und Gasheizungen ab dem kommenden Jahr nur noch in Ausnahmefällen eingebaut werden dürfen. Neue Heizungsanlagen sollen dann „möglichst“ zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Gas- und Ölheizungen können das nur erreichen, wenn sie etwa in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden.

Ausnahmeregelungen

Es sind einige Ausnahmeregelungen vorgesehen, etwa für über 80-jährige Hausbesitzer und für Gasheizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden können. Auch gibt es keine neuen Pflichten zum Austausch alter Anlagen und wenn diese kaputtgehen, können sie weiterhin repariert werden. Ist die Heizung irreparabel, ist der Einbau einer Gas- und Ölheizung übergangsweise erlaubt. Innerhalb von drei Jahren soll die Anlage dann aber das 65-Prozent-Ziel einhalten müssen.

Der ursprüngliche Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) hatte für viel Kritik gesorgt. Innerhalb der Koalition wandte sich besonders die FDP gegen die Vorgaben. Finanzminister Lindner kündigte in einer Protokollerklärung zum Kabinettsbeschluss an, den Plänen unter Vorbehalt zuzustimmen. Im parlamentarischen Verfahren werde es noch „weitere notwendige Änderungen“ geben.

Die FDP hatte auf dem Grundsatz der „Technologieoffenheit“ bestanden und so unter anderem durchgesetzt, dass unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden können, wenn sie theoretisch mit „klimaneutral“ hergestelltem Wasserstoff betrieben werden können. Lindner äußerte nun erneut Zweifel, ob die Vorgaben dazu „praxistauglich und finanzierbar“ seien.

„Wenn Änderungen notwendig sind, dann sollen sie auch beschlossen werden“, sagte Habeck dazu. Das Kabinett, inklusive Lindner, habe dem Entwurf in seiner gegenwärtigen Form zugestimmt. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Irene Mihalic äußerte die Hoffnung, das parlamentarische Verfahren „zügig“ abschließen zu können. Die Einwände aus dem Finanzministerium seien dabei „nichts Ungewöhnliches“. Sie sehe nicht die Gefahr, dass das Gesetz dadurch „aufgeweicht wird“.

Der FDP-Abgeordnete Daniel Föst dämpfte diese Hoffnung eines raschen Parlamentsbeschlusses jedoch: „Das ist noch ein hartes Stück Arbeit und dafür werden wir uns entsprechend Zeit nehmen.“

„Klimaboni“

Lob für die Bundesregierung kam von der Umweltschutzorganisation Greenpeace: Die Gesetzesreform sei „ein Meilenstein für den Klimaschutz“. Es gebe nun eine „klare Richtung für einen sozialverträglichen Weg zum klimafreundlicheren Heizen“.

Unzufrieden zeigte sich auch der Eigentümerverband Haus & Grund. „Die Bundesregierung will die Energiewende mit der Brechstange durchsetzen und lässt die Bürgerinnen und Bürger dabei verunsichert und überfordert zurück“, kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke.

„Der Einstieg in die Zukunft des Heizens ist geschafft“, schrieb Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf Twitter. „Mit staatlicher Förderung und großzügigen Fristen sorgen wir dafür, dass sich Heizen mit Erneuerbaren Energien auf Dauer lohnt.“ Allerdings wird über die Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung der Verbraucher noch koalitionsintern beraten.

Habeck stellte höhere Förderungen für Verbraucher in Aussicht, die freiwillig ihre Heizungsanlagen umrüsten. Künftig werde es eine Grundförderung von 30 Prozent beim Heizungstausch und zusätzlich sogenannte „Klimaboni“ geben, sagte Habeck. Wer seine Heizung freiwillig oder schneller als vorgegeben erneuert, kann demnach bis zu 50 Prozent Unterstützung beantragen. (afp/dl)



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