Urteil wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-Jährigen aus Hamburg rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Montag die Revision von zwei Jugendlichen zurück, die zu Jugendstrafen von zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren verurteilt worden waren.

Gericht bei einer Urteilsverkündung (Symbolbild).
Foto: iStock
Das Urteil gegen vier Jugendliche und einen jungen Erwachsenen wegen des sexuellen Missbrauchs einer 14-Jährigen aus Hamburg ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Montag die Revision von zwei Jugendlichen zurück, die zu Jugendstrafen von zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren verurteilt worden waren. Die 14-Jährige war stark betrunken auf der Geburtstagsfeier eines der Angeklagten missbraucht worden. (Az. 5 StR 583/18)
Mehrere Jugendliche filmten nach den Feststellungen des Gerichts zudem den Missbrauch des Mädchens mit ihren Handys. Drei Angeklagte trugen sie demnach danach in den Hinterhof des Mehrfamilienhauses und ließen sie dort fast nackt bei Temperaturen um den Gefrierpunkt liegen.
In einem ersten Verfahren verurteilte das Landgericht Hamburg die vier Jugendlichen zu Bewährungsstrafen und den jungen Erwachsenen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Dieses Urteil hob der BGH im Juli 2017 auf. Das Landgericht verhängte daraufhin nach einer erneuten Verhandlung höhere Strafen gegen die Angeklagten, die nur noch in zwei Fällen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dieses zweite Urteil ist nun nach der erneuten Entscheidung des BGH rechtskräftig. (afp)
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