Verkehrsministerium bezweifelt Stickoxid-Messwerte: „Wenn Grenzwerte unsinnig sind, müssen sie geändert werden“

"Wenn Grenzwerte unsinnig sind, müssen sie geändert werden. Darüber sollte auf europäischer Ebene diskutiert werden," sagt Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilder mit Blick auf die Diesel-Debatte.
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Autoindustrie.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times30. März 2018

Im Bundesverkehrsministerium gibt es Zweifel an der realistischen Ermittlung der Stickoxid-Messwerte, anhand derer mögliche Fahrverbote für ältere Diesel-Pkw verhängt werden könnten.

Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilder (CDU) sagte der „Bild“ (Samstag): „Einige Standorte von Messstellen werden zurzeit kritisch hinterfragt, ob sie überhaupt den europäischen Vorgaben entsprechen. Zumindest für die Zukunft muss gelten: Neue Messstellen sollten objektive Werte ermitteln und nicht die schlechtestmöglichen.“

Zugleich stellte Bilger die aktuellen Grenzwerte grundsätzlich in Frage. „Wenn Grenzwerte unsinnig sind, müssen sie geändert werden. Darüber sollte auf europäischer Ebene diskutiert werden.“

Hintergrund ist die EU-Richtlinie, mit der Aufstellung und technische Standards der Messstellen festgelegt sind. So „müssen die Probenahmestellen in verkehrsnahen Zonen mindestens 25 m vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen und höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt sein“.

Das heißt im Klartext: Niemand schreibt vor, dass z.B. die Messstation am Stuttgarter Neckartor direkt am Straßenrand stehen muss, wo pro Tag 70.000 Fahrzeuge und 200 schwere Nutzfahrzeuge vorbeifahren. Bei einer Anhörung im Bundestag haben Experten darauf hingewiesen, dass die Lage der Messstation am Neckartor so gewählt wurde, „dass die lokal höchste Emission erfasst wird“.

Schon auf der gegenüberliegenden Straßenseite wurden nur etwa ein Drittel der Schadstoffwerte gemessen. Die erhöhten Konzentrationen, seien „lokale Höchstkonzentrationen und nicht auf anliegende Wohnviertel zu übertragen“.

Zudem schreibt die EU-Verordnung vor, dass „die Messung sehr kleinräumiger Umweltzustände“ vermieden werden müsse. Die Luftproben sollten bei der Messung der Verkehrsemissionen „für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 Meter Länge“ repräsentativ sein. (dts)



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