Bei Brexit-Aufschub müssen Briten an Europawahl teilnehmen

Sollte sich der Brexit bis zur EU-Parlamentswahl im Mai verzögern, wäre einem Gutachten zufolge eine Teilnahme unvermeidlich.
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Die Flaggen der EU und Großbritanniens.Foto: EMMANUEL DUNAND/AFP/Getty Images
Epoch Times2. Februar 2019

Sollte sich der Austritt Großbritanniens aus der EU bis zur EU-Parlamentswahl im Mai verzögern, wäre einem Gutachten zufolge eine Teilnahme der Briten am der Wahl unvermeidlich. „Sollte das Vereinigte Königreich in der Zeit der Europawahlen noch Mitglied der EU sein, hätte es die Pflicht, Wahlen abzuhalten“, heißt es in einem Rechtsgutachten des Europäischen Parlaments, aus dem der „Spiegel“ (Samstag) zitiert. Alles andere sei ein Verstoß gegen europäisches Recht.

Nach der Ablehnung des Austrittsvertrags durch das britische Unterhaus ist die Lage zum Brexit unklar. Seit Monaten wird über eine Verschiebung des offiziellen Austritts-Termins am 29. März spekuliert.

Nach Angaben des „Spiegel“ diskutieren Brexit-Experten im Europaparlament vor diesem Hintergrund, die eigentlich für Anfang Juli geplante Wahl des neuen Kommissionspräsidenten in den September zu verschieben.

„Wir haben kein Interesse daran, bei den Europawahlen noch einmal anzutreten“, sagte unterdessen Ashley Fox, der Chef der Tory-Abgeordneten im Europaparlament, dem „Spiegel“. „Das wäre Betrug am Brexit-Votum.“ (afp)



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