Verbrechen gegen die Menschlichkeit
IStGH erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Anführer wegen Unterdrückung von Frauen
Wegen der Unterdrückung von Frauen in Afghanistan hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Haftbefehle gegen Anführer der radikalislamischen Taliban erlassen.

Internationaler Strafgerichtshof (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle gegen Haibatullah Akhundzada, den obersten Führer der Taliban, und Abdul Hakim Haqqani, den obersten Richter der Taliban, erlassen.
Das teilte der IStGH am Dienstag in Den Haag mit. Die Haftbefehle stehen im Zusammenhang mit der Situation in Afghanistan, wo die beiden seit dem 15. August 2021 de facto die Macht ausübten.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Es gibt nach Ansicht der Vorverfahrenskammer II des IStGH „hinreichende Gründe zu der Annahme“, dass Akhundzada und Haqqani Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, indem sie Verfolgungen aus geschlechtsspezifischen Gründen angeordnet, angestiftet oder gefördert haben.
Die Kammer stellte fest, dass die Taliban eine Regierungspolitik umgesetzt haben, die zu schweren Verletzungen der Grundrechte und Freiheiten der Zivilbevölkerung in Afghanistan führte. Insbesondere Mädchen und Frauen wurden aufgrund ihres Geschlechts gezielt ihrer fundamentalen Rechte beraubt.
Dies umfasste unter anderem das Recht auf Bildung, Privatsphäre und Familienleben sowie die Freiheiten der Bewegung, Meinungsäußerung, des Denkens, des Gewissens und der Religion. Auch Personen, deren sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität „nicht mit der Taliban-Politik übereinstimmten“, wurden verfolgt.
Frauen und Mädchen sowie LGBTQ-Menschen seien in Afghanistan einer „beispiellosen, skrupellosen und andauernden Verfolgung durch die Taliban“ ausgesetzt. Die Taliban-Regierung wies die Forderung nach Haftbefehlen damals zurück.
Die Haftbefehle waren im Januar beantragt worden
Die Haftbefehle bleiben vorerst unter Verschluss, um Opfer und Zeugen zu schützen und die Verfahren zu sichern. Dennoch hielt die Kammer es für gerechtfertigt, die Existenz der Haftbefehle öffentlich bekannt zu machen, um die weitere Begehung dieser Verbrechen zu erschweren.
Mit den Haftbefehlen müssen die mehr als 120 Mitgliedstaaten des Gerichts – darunter Deutschland – diese im Prinzip vollstrecken, sollte einer der Betroffenen in eines der Länder reisen.
Die Haftbefehle waren im Januar beantragt worden. Es bestehe der begründete Verdacht, dass Achundsada und Hakkani „strafrechtlich für das Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Verfolgung aus Gründen des Geschlechts“ verantwortlich seien, hieß es zur Begründung.
Die Taliban sind in Afghanistan seit 2021 wieder an der Macht. Die Islamisten hatten zunächst angekündigt, liberaler zu regieren als während ihrer Herrschaft zwischen 1996 und 2001. Schnell wurden die Rechte von Frauen und Mädchen aber wieder drastisch eingeschränkt.
Frauen und Mädchen sind weitgehend aus dem öffentlichen Raum verbannt. Der Besuch weiterführender Schulen ist ihnen untersagt, die Arbeitsmöglichkeiten sind weitestgehend eingeschränkt. Frauen müssen sich in der Öffentlichkeit komplett verhüllen. (dts/afp/red)
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