Jan Ullrich will Null-Promille am Steuer in Zukunft einhalten

Berlin (dpa) - Ex-Radsport-Star Jan Ullrich (41) will nur noch nüchtern ans Steuer. „Für den Rest meines Lebens habe ich mir vorgenommen: Wenn ich Auto fahre, gilt Promillegrenze 0,0. Das passiert mir nicht noch mal“, sagte der in der…
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ARCHIV - Der ehemalige Radprofi Jan Ullrich gelobt Besserung.Foto: Bernd Thissen/dpa
Epoch Times31. Mai 2015
Ex-Radsport-Star Jan Ullrich (41) will nur noch nüchtern ans Steuer. „Für den Rest meines Lebens habe ich mir vorgenommen: Wenn ich Auto fahre, gilt Promillegrenze 0,0. Das passiert mir nicht noch mal“, sagte der in der Schweiz lebende Ullrich der „Bild“-Zeitung vom Samstag.

Im Mai 2014 hatte Ullrich einen Alkohol-Autounfall. Damals kollidierte sein Wagen mit zwei Fahrzeugen. Er kommt wahrscheinlich knapp mit einer Bewährungsstrafe davon.

Der „Bild am Sonntag“ erzählte der Tour-de-France-Gesamtsieger von 1997: „Der junge Mann, in den ich reingefahren bin und der sich überschlagen hat, wohnte noch im Elternhaus. Da bin ich dann hin, habe mich entschuldigt.“ Die Mutter des Mannes habe ihm einen lieben Brief geschrieben. „Und jetzt haben wir ein freundschaftliches Verhältnis. Die Mutter arbeitet auch als Tagesmutter – und jetzt sind unsere beiden Kleinen oft bei ihr.“

Am Freitag kündigte ein Schweizer Staatsanwalt an, eine 18-monatige Bewährungsstrafe mit Probezeit und eine Geldbuße fordern zu wollen. Dazu sagte Ullrich der „Bild“: „Wenn der Richter jetzt dem Antrag der Staatsanwaltschaft zustimmt und ich nicht ins Gefängnis muss, ist das natürlich sehr erleichternd für mich und meine Familie.“

Er sagte außerdem: „Ich habe einen schweren Fehler gemacht, und da will man erstmal unterm Gullydeckel verschwinden. Aber das Wichtigste ist, dass niemand verletzt wurde.“

Laut dem „Bild“-Bericht schrammt Ullrich womöglich nur ganz knapp an einer Gefängnisstrafe vorbei: Wird die Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz um 60 Kilometer pro Stunde oder mehr überschritten, gilt man laut der neuen strengeren Rechtsprechung als Raser – Strafandrohung ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu vier Jahren.

Im Fall Ullrich wurde laut „Bild“ auf der Grundlage von Gutachten Tempo 139 errechnet – in einer 80-Zone. Dazu Ullrich: „Wenn es jetzt so kommt, habe ich wirklich Glück gehabt mit dem einen km/h.“

(dpa)


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