Verspätungen im Luftverkehr
Verhandlungen um EU-Reform: Fluggäste könnten das Nachsehen haben
Verspätungen und Entschädigungen: Am 1. Dezember findet die vermutlich letzte Verhandlungsrunde in der Luftfahrt statt. Bislang konnte sich Deutschland unter den 27 EU-Ländern nicht durchsetzen.

Am Flughafen Frankfurt.
Foto: Meinzahn/iStock
Eine Reform der Entschädigungsansprüche bei verspäteten Flügen geht am 1. Dezember in die wahrscheinlich letzte Verhandlungsrunde – Passagiere könnten das Nachsehen haben.
Eine Schwelle bei bislang drei Stunden Verspätung könnte angehoben, die Zahlungen gekürzt werden. Vertreter aus dem Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Länder müssen sich auf einen Kompromiss einigen – die Verhandlungen dürften zäh werden. Danach müssten Europaparlament und Rat den Kompromiss formal absegnen.
Was gilt bisher?
Ab einer Verspätung von drei Stunden können Passagiere eine pauschale Entschädigung beantragen, sofern die Fluggesellschaft die Wartezeit verschuldet hat.
Für Flüge bis 1.500 Kilometer gilt ein Anspruch in Höhe von 250 Euro, für Flüge bis 3.500 Kilometer bekommen Passagiere 400 Euro und für Langstreckenflüge mit mehr als 3.500 Kilometern 600 Euro. Bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie Naturkatastrophen gilt das nicht.
Was könnte sich ändern?
Eine Mehrheit der 27 EU-Länder will die Schwelle anheben. Ihrer Vorstellung nach hätten Passagiere für Flüge über eine Entfernung bis zu 3.500 Kilometer sowie für alle innereuropäischen Flüge ab vier Stunden Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 300 Euro.
Bei längeren Strecken würden Passagiere erst ab einer Verspätung von sechs Stunden 500 Euro erhalten.
Viele Parlamentsvertreter wollen die Schwelle bei drei Stunden belassen, dies gilt als rote Linie in den Verhandlungen. Bei der Höhe der Entschädigungen könnte es Spielraum geben.
Wie steht die Bundesregierung dazu?
Als Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz ist in Berlin Stefanie Hubig (SPD) für das Gesetz zuständig. Sie hatte versprochen, sich für die Rechte der Fluggäste einzusetzen: „Verbraucherrechte sind kein Luxus, den man in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten einfach abschaffen kann“, erklärte Hubig im Sommer.
Damit konnte sich Deutschland unter den 27 EU-Ländern jedoch nicht durchsetzen.
Was sagen Verbraucherschützer?
Organisationen wie BEUC und das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz hoffen in den Verhandlungen auf das Europaparlament. Sie warnen vor einem „nicht hinnehmbaren Rückschritt“ für Passagiere, sollte die Schwelle von drei Stunden tatsächlich um teils mehrere Stunden angehoben werden.
Wie argumentieren die Fluggesellschaften?
Nach Ansicht des Branchenverbandes A4E (Air for Europe) würde ein höhere Schwelle dazu führen, dass weniger Flüge ausfallen.
Die Logik: Sei die Verspätung so groß, dass eine Entschädigung fällig würde, strichen die Fluggesellschaften den Flug häufig ganz. Eine höhere Schwelle gebe den Unternehmen zudem mehr Zeit, Ersatzmaschinen bereitzustellen.
Worum geht es in den Verhandlungen noch?
Die Entschädigungen sind Teil einer größeren Reform. Fluggesellschaften könnten etwa verpflichtet werden, bei Verspätungen automatisch ein Formular zu verschicken, mit dem Passagiere eine Entschädigung beantragen können.
Das Parlament will zudem erreichen, dass Fluggäste immer einen kleinen Koffer als kostenloses Handgepäck mitnehmen dürfen – nicht nur eine Handtasche. Dafür beabsichtigen die Abgeordneten, einheitliche Maße vorzuschlagen. Dafür gab es unter den 27 EU-Ländern keine Mehrheit. (afp/ks)
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