Gegen Wegwerfmentalität bei Versandhändlern: Schulze will Gesetz gegen Vernichtung von Neuwaren beschließen

Immer mehr Online-Versandhändler vernichten nicht verkaufte Waren. Das ist oft billiger, als die Produkte einzulagern. Dieser Wegwerfmentalität will Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit einem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz an den Kragen.
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Von den 490 Millionen zurückgeschickten Artikeln im Jahr 2018 gingen mehr als 20 Millionen gar nicht erst zurück in den Verkauf.Foto: HAKINMHAN/iStock
Epoch Times9. Februar 2020

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat angekündigt, der Vernichtung von Neuwaren bei Online-Versandhändlern einen Riegel vorzuschieben.

In einer überarbeiteten Fassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, über die die „Bild am Sonntag“ berichtet und die am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll, ist eine Obhutspflicht verankert. „In Teilen des Onlinehandels grassiert derzeit eine regelrechte Wegwerfmentalität“, sagte Schulze zu „Bild am Sonntag“.

Einige Händler würden mit ihrem Verhalten dafür sorgen, dass Hosen, Schuhe oder Spielzeug nie einen Kunden sehen, sondern direkt im Müllcontainer landen.

„Das ist eine enorme Ressourcenverschwendung, die schädlich für die Umwelt ist, volkswirtschaftlich fatal und auch respektlos gegenüber den Herstellern. Dagegen schieben wir nun einen Riegel vor und werden die Vernichtung neuwertiger, voll funktionsfähiger Ware untersagen.“

Für Versandhändler ist es oft billiger, nicht verkaufte Waren zu vernichten, als sie länger einzulagern. Hinzu kommt, dass von den 490 Millionen zurückgeschickten Artikeln (im Jahr 2018) mehr als 20 Millionen gar nicht erst zurück in den Verkauf gehen. (dts)



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