VW: Leasing-Kunden im Abgasskandal gehen erneut leer aus

Erneute juritische Pleite für Leasing-Kunden mit einem vom Abgasskandal betroffenen Diesel. Der BGH entschied zugunsten von VW und bestätigt seine Linie aus einem ersten Urteil.
Titelbild
Volkswagen Autos. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times21. April 2022

Leasing-Kunden mit einem vom Abgasskandal betroffenen Diesel bekommen für die geleisteten Raten in aller Regel keinen Schadenersatz von VW.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied drei Fälle aus NRW und Rheinland-Pfalz zugunsten des Autobauers und bestätigte seine Linie aus einem ersten Urteil von 2021. Danach gilt: Solange das Auto durchweg ohne größere Einschränkungen genutzt werden konnte, hat der Kunde für die gezahlten Raten einen Vorteil gehabt – beides wiege sich auf, bekräftigen die Richterinnen und Richter. (Az. VII ZR 247/21 u.a.)

Beim Leasen kauft der Kunde das Auto nicht, sondern zahlt über einen vereinbarten Zeitraum monatliche Raten für die Nutzung – wie eine Miete. Offen ist nach wie vor, was gilt, wenn im Voraus fest vereinbart wurde, dass der Kunde das Fahrzeug nach der Leasing-Zeit übernimmt. Zwei der Kläger hatten zwar angegeben, sie hätten von vornherein vorgehabt, das Auto im Anschluss zu kaufen. Einer hatte sogar das Fahrwerk umrüsten lassen. Weil zu einer späteren Übernahme aber nichts in den Leasing-Vereinbarungen festgehalten ist, spielte das für die Richter keine Rolle.

Schadenersatz kann es damit nur für den später gezahlten Kaufpreis geben. In zwei Fällen waren allerdings auch dafür nicht die Voraussetzungen gegeben, weil die Kläger das Auto noch nach Bekanntwerden des Dieselskandals im Herbst 2015 übernommen hatten. (dpa/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion