Neues Etikett, ähnlicher Inhalt? Streit um Heizungsgesetz
Der letzte Koalitionsausschuss des Jahres bringt Bewegung in die Energiepolitik. Während die Spitzen von CDU, CSU und SPD das Rentenpaket als gemeinsames Signal der Stabilität feiern, bleibt das Heizungsgesetz ein Zankpunkt. Die Union drängt auf einen Neuanfang, die SPD hält dagegen – und die Entscheidung wird ins kommende Jahr verschoben.

Wie geht es weiter beim Heizungsgesetz?
Foto: Daniel Reinhardt/dpa
In Kürze:
- Koalition vertagt Entscheidung über die Abschaffung des Heizungsgesetzes
- Streit um Paragraf 71 GEG bleibt Kernkonflikt zwischen Union und SPD
- Bis Februar 2026 soll eine Gesetzesnovelle stehen
- CDU/CSU setzen auf Technologieoffenheit statt starrer 65-Prozent-Vorgabe
Das letzte offizielle Treffen des Koalitionsausschusses im laufenden Jahr behandelte noch einmal eine Reihe von Themen – und diente der Selbstvergewisserung der Regierungspartner. Die geglückte Verabschiedung des Rentenpakets stärkte das Vertrauen der Spitzen von CDU, CSU und SPD in die Stabilität der Koalition. Im neuen Jahr soll es dann an weitere große Themen gehen. Eines davon ist das sogenannte Heizungsgesetz.
Koalition will Heizungsgesetz durch „Gebäudemodernisierungsgesetz“ ersetzen
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine Abschaffung dieses von der Ampel auf den Weg gebrachten Gesetzes angekündigt. Allerdings wurde der Beschluss dazu vertagt. In zahlreichen Punkten gibt es zwischen den Koalitionsparteien immer noch Gesprächsbedarf. Man hat sich jedoch vorgenommen, „bis Ende Januar 2026“ zumindest erste Eckpunkte für eine Neufassung zu präsentieren.
„Bis Ende Februar“ will man dem Abschlusspapier zufolge eine Gesetzesnovelle beschließen. Voraussetzung dafür ist aber eine Einigung insbesondere zum umstrittenen Paragrafen 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – so die eigentliche Bezeichnung des Heizungsgesetzes, das künftig „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen soll.
Dieser beschreibt in umfangreichen Aufzählungen die „Anforderungen an eine Heizungsanlage“. Im Kern geht es darum, dass neue Heizungen grundsätzlich so ausgerichtet sein müssen, dass mindestens 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen.
Vorhaben wurde zum Sargnagel für die Ampel
Im Regelfall ist der Einbau klassischer Öl- und Gasheizungen untersagt. Lediglich Systeme, die perspektivisch erneuerbar betrieben werden können – etwa durch Wasserstoffumrüstung – sollen erlaubt bleiben. Auch Biomasse und Fernwärme wären als Gebäudeenergieträger zulässig, allerdings setzt dies voraus, dass entsprechende Netze vorhanden sind.
De facto würden die Bestimmungen darauf hinauslaufen, private Gebäude künftig vorwiegend mit Wärmepumpen zu beheizen. Die Erneuerung der Heizsysteme wäre für Betroffene in jedem Fall mit erheblichen Investitionen verbunden, die regelmäßig in fünfstellige Höhen reichen können.
In Teilen der Bevölkerung wurde das Heizungsgesetz zu einem Sinnbild für einen übergriffigen Staat, der Bürger im Namen ideologischer Nachhaltigkeitsziele in finanzielle Not treibt. Die Ampelparteien verloren seit Bekanntwerden des ersten Gesetzentwurfs im Frühjahr 2023 rapide an Zustimmung.
Bestandsimmobilien nicht vor Vorlage kommunaler Wärmeplanung betroffen
Bis zur endgültigen Gesetzeswerdung der aktuellen Fassung hatte die Ampelkoalition einige Klarstellungen getroffen und einige flankierende Maßnahmen gesetzt. So gilt die 65-Prozent-Pflicht seit 2024 nur für Neubauten. Für bereits bestehende Immobilien werden die Bestimmungen des Heizungsgesetzes erst relevant, sobald für ihre Kommune eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Großstädte sind verpflichtet, diese bis 30. Juni 2026 vorzulegen, kleinere Kommunen haben zwei Jahre länger dafür Zeit. So sollen Immobilienbesitzer Klarheit darüber erlangen, ob es für sie sinnvoller ist, eine individuelle Lösung – etwa eine Wärmepumpe – zu wählen oder sich an ein Wärmenetz anzuschließen.
In das endgültige Gesetzeswerk eingebaute Übergangsbestimmungen ermöglichen in bestimmten Fällen auch noch einen Einbau bestimmter fossil unterstützter Systeme. Auch gibt es keine sofortige Austauschpflicht für noch reparable Öl- und Gasheizungen. Allerdings bestehen Austauschpflichten für bestimmte Kessel mit einem Alter von mehr als 30 Jahren.
Merz will Umstieg über CO₂-Bepreisung statt über Heizungsgesetz erreichen
Das Langfristziel besteht in einer voll erneuerbaren Wärmeversorgung ab 2045. Dies bedeute, laut Bundeswirtschaftsministerium, dass ab dem Jahr „fossile Brennstoffe in Heizungen […] nicht mehr genutzt werden dürfen“.
Zuschuss- und Kreditprogramme sollen die Umstellung bestehender Heizsysteme auf emissionsarme Technologien flankieren. Diese können auch mit Gesamtsanierungskonzepten der Gebäudehülle gekoppelt sein. Bezüglich der genauen Ausgestaltung und Finanzierbarkeit dieser Programme bestand jedoch bereits in der früheren Ampel Gesprächsbedarf.
Nun fordert die Union eine vollständige Abschaffung des Paragrafen 71 GEG – während die SPD auf einer Beibehaltung der 65-Prozent-Vorgabe beharrt. Was für die Union ein Mindestziel darstellt, ist ein Bekenntnis zur Technologieoffenheit. Zudem sollen effizienzsteigernde Modernisierungsmaßnahmen in vollem Umfang auf das 65-Prozent-Ziel anrechenbar sein.
Ein grundsätzlicher Gegner des staatlich forcierten Umstiegs auf neue Heizsysteme ist jedoch auch Merz nicht. Im Frühjahr erklärte er gegenüber RTL/n-tv, man wolle weg vom derzeitigen Heizungsgesetz, weil man „auf gute Anreize setzen und die Menschen nicht belehren oder erziehen“ wolle.
Allerdings solle es eine Lenkung über den Preis geben – vornehmlich über die CO₂-Bepreisung. Diese solle dazu führen, dass Menschen sich eines Tages sagten: „Es lohnt sich nicht mehr, die alte Gas- oder Ölheizung zu behalten, ich mache etwas Neues.“ Die Mehrbelastung durch diese künstliche Bepreisung solle jedoch durch ein Klimageld ausgeglichen werden. Ein solches hatte auch bereits die Ampel in Aussicht gestellt.
Reinhard Werner schreibt für Epoch Times zu Wirtschaft, gesellschaftlichen Dynamiken und geopolitischen Fragen. Schwerpunkte liegen dabei auf internationalen Beziehungen, Migration und den ökonomischen Folgen politischer Entscheidungen.
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