Halloumi-Käse bleibt geschützt: EU-Gericht weist Klage ab

Wie viel Prozent Kuhmilch darf ein Halloumi-Käse haben? Ein EU-Gericht hat jetzt ein Grundsatzurteil über die Bestandteile der griechischen Spezialität gesprochen.
Halloumi-Käse bleibt in der EU laut einem Gerichtsurteil geschützt.
Halloumi-Käse bleibt in der EU laut einem Gerichtsurteil geschützt.Foto: Christoph Schmidt/dpa
Epoch Times21. Februar 2024

Der als Grillkäse bekannte Halloumi aus Zypern ist nach einem Gerichtsurteil weiterhin von einem EU-Label geschützt und muss zum Großteil aus Schafs- oder Ziegenmilch oder einer Mischung aus beidem hergestellt werden. Das Gericht der Europäischen Union wies eine Klage einer zyprischen Gesellschaft ab, eine Entscheidung der EU-Kommission zu den Auflagen der Halloumi-Herstellung für nichtig zu erklären.

2021 hatte die Kommission auf Antrag Zyperns Halloumi als EU-weit geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen. Wie das Gericht mitteilte, habe Zypern präzisiert, dass der Anteil von Schafs- und/oder Ziegenmilch über dem von Kuhmilch liegen müsse. Wegen dieser Vorgabe beanstandeten verschiedene zyprische Hersteller von Halloumi die Entscheidung der Kommission vor dem Gericht der EU. Das Gericht wies die Klage jedoch in vollem Umfang ab. Dagegen kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Unter anderem beriefen sich die Kläger auf eine nationale Norm von 1985, wonach frischer und reifer Halloumi einen „angenehmen und charakteristischen“ Geruch und Geschmack hätten. Im Antrag Zyperns auf die geschützte Ursprungsbezeichnung geht diese Charakterisierung aber noch weiter ins Detail. Darin heißt es, frischer Halloumi rieche stark nach Milch beziehungsweise Molke und habe ein Aroma und einen Geschmack von Minze, einen Stallgeruch und einen scharfen, salzigen Geschmack.  Reifer Halloumi habe außerdem einen leicht bitteren Geschmack.

Dabei folgte das Gericht weitgehend der Argumentation der Kommission, die zwar auch sieht, dass im Antrag Zyperns auf geografischen Schutz spezifischere Anforderungen gestellt werden, aber diese würden der Norm von 1985 nicht widersprechen. Außerdem weist das Gericht das Argument zurück, die Kommission habe keine ausreichende Analyse des Marktes und der Situation der betroffenen Unternehmen durchgeführt.  (dpa)



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