Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange von britischer Richterin bis Mai vertagt

Das Haupt-Anhörungsverfahren gegen Julian Assange, dass am 26. Februar begann, wurde am 27. Februar auf Mai vertagt. Die USA wollen die Auslieferung des WikiLeaks-Gründers durch Großbritannien erreichen. Sie beschuldigen ihn der Verschwörung und des Verstoßes gegen Anti-Spionage-Gesetze.
Titelbild
Anhänger des Wikileaks-Gründers Julian Assange demonstrieren in Melbourne gegen dessen Auslieferung an die USA.Foto: Pj Heller/ZUMA Wire/dpa/dpa
Epoch Times27. Februar 2020

Das in Großbritannien laufende Auslieferungsverfahren gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange ist bis Mai vertagt worden. Ab Mitte Mai sollen die Anhörungen mit dreiwöchigen Zeugenvernehmungen fortgesetzt werden, wie die Vorsitzende Richterin Vanessa Baraitser am Donnerstag in London entschied. Im März und April werde es lediglich Termine aus Verfahrensgründen geben. Eine Entscheidung wird für spätestens August erwartet.

In dem Verfahren geht es um die Frage, ob Assange wie von den USA gefordert an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden soll. Der Wikileaks-Gründer sitzt seit April 2019 in dem britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Zuvor hatte er sich sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London verschanzt, um einer Auslieferung an Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen und womöglich an die USA zu entgehen.

Die Enthüllungsplattform Wikileaks hatte 2010 und 2011 hunderttausende geheime Papiere vor allem zum Irak-Krieg ins Internet gestellt, die ihr von der früheren US-Soldatin Chelsea Manning zugespielt worden waren. Sie enthielten hochbrisante Informationen über die US-Einsätze in dem Land, unter anderem über die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen.

USA klagen wegen Verschwörung und Spionage

Die US-Anklage bezieht sich auf die Wikileaks-Veröffentlichungen von rund 750.000 vertraulichen Dokumenten aus dem Militärapparat und dem diplomatischen Dienst der USA. Mit den Anklagen nach dem Anti-Spionage-Gesetz weisen die US-Ermittler die Argumentation von Assange zurück, dass es sich bei Wikileaks um eine journalistische Publikation handele und die dortigen Veröffentlichungen folglich durch die Pressefreiheit geschützt seien.

Die USA beschuldigten Assange zunächst nur der Verschwörung zum Angriff auf Regierungscomputer. Im Mai 2019 wurde die Anklage erheblich verschärft. Wegen Verstoßes gegen Anti-Spionage-Gesetze erhob die US-Justiz Anklage in 17 weiteren Punkten. Bei einer Verurteilung in den USA drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft.(afp)



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