Gerichtsurteil: Belgien muss wegen fehlender Rechtsgrundlage „alle Coronavirus-Maßnahmen“ aufheben

Es droht eine Geldstrafe bis 200.000 Euro und eine Rebellion gegen Corona-Bußgelder: Der belgische Staat muss so schnell wie möglich ein neues Pandemiegesetz vorlegen. Die Liga für Menschenrechte klagte erfolgreich die Beteiligung des Parlaments und die Beachtung der Grundrechte ein.
Titelbild
Belgische Polizei während einer nicht genehmigten Demonstration gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie in der Nähe des Brüsseler Hauptbahnhofs am 31. Januar 2021.Foto: KENZO TRIBOUILLARD/AFP via Getty Images
Von 1. April 2021

Der belgische Staat muss eine solidere Rechtsgrundlage für die Corona-Maßnahmen liefern, hat ein Brüsseler Richter in einem Eilverfahren entschieden. Grund ist eine Klage der Liga für Menschenrechte. Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte das Urteil.

Belgiens Innenministerin Annelies Verlinden kündigte am Nachmittag des 31. März an, gegen das Urteil Berufung einzulegen, dass der Staat „alle Coronavirus-Maßnahmen“ aufheben muss. „Die derzeitigen Maßnahmen bleiben vorerst bestehen“, teilte ihr Kabinett in einer Pressemitteilung mit.

Verlinden erklärt, dass die Rechtsgrundlage der Ministerialdekrete bereits mehrfach infrage gestellt wurde. Allerdings hätten der Staatsrat – das höchste belgische Verwaltungsgericht – sowie eine Reihe von Straf- und Zivilgerichten, darunter auch ein Berufungsgericht, bereits entschieden, dass die derzeitige Rechtsgrundlage ausreicht.

Der Richter setzte dem belgischen Staat im aktuellen Verfahren eine Frist von 30 Tagen. Innerhalb dieser Zeit soll dieser eine solide rechtliche Grundlage liefern – sonst droht eine Strafe von 5.000 Euro pro Tag, an dem diese Frist überschritten wird. Die Höchstgrenze wurde mit 200.000 Euro festgelegt, berichtet „The Brussels Times“.

Beachtung der Grundrechte

Kati Verstrepen von der Liga für Menschenrechte erklärt im staatlichen Sender „VRT“:

Corona-Maßnahmen sind notwendig, aber wir haben immer gesagt, dass sie unter Beachtung der Grundrechte umgesetzt werden müssen, und das ist derzeit nicht der Fall.“

Und weiter: „Der Richter hat entschieden, dass das Legalitätsprinzip verletzt wurde, weil die derzeitige Arbeitsweise nicht vorhersehbar genug ist.“

Die bisherige Rechtsgrundlage für die belgischen Corona-Maßnahmen ist ein Gesetz zur zivilen Sicherheit aus dem Jahr 2007. Es wurde nach einem schweren Gas-Unglück verabschiedet und ermöglicht, dem Staat „unter außergewöhnlichen Umständen“, beispielsweise bei einer Evakuierung in Katastrophenfällen, schnell zu reagiere.

Die den Behörden darin übertragenden Befugnisse decken die aktuelle Situation nicht ab, heißt es demnach in dem Urteil, schreibt die „The Brussels Times“. Da es sich um ein Eilverfahren handelt, würde eine Berufung die Vollstreckung des Urteils nicht aufschieben.

Ein neues Pandemiegesetz ist bereits in Arbeit. Das Parlament debattierte nach Angaben der Zeitung auch am Nachmittag des 31. März über das kommende Gesetz, welches „eine dauerhafte Rechtsgrundlage schaffen soll, um diese Art von restriktiven Maßnahmen während einer Pandemie zu ergreifen.“

Parlamentarische Debatte in den Mittelpunkt stellen

Die Liga für Menschenrechte reichte die Klage im Februar 2021 gegen das belgische System der Umsetzung der Corona-Maßnahmen mittels ministeriellen Verordnungen vom Oktober 2000 ein. Das bedeutet im Wesentlichen, dass das Parlament nicht beteiligt ist.

Die Anwältin der Liga für Menschenrechte erklärt:

Das Ziel unserer Aktion ist es, die parlamentarische Debatte wieder in den Mittelpunkt zu stellen.“

Die Grundfreiheiten könnten nicht mittels Verordnungen eingeschränkt werden, das Parlament müsse beteiligt werden – vor allem auch ein Jahr nach Beginn der Pandemie.

Verfassungsrechtsexperte: Regierung riskiert Rebellion vor den Gerichten

Der belgische Verfassungsrechtsexperte Johan Vande Lanotte warnt, dass die Regierung „eine Rebellion vor den Gerichten“ riskiere, wenn sie ein neues Pandemiegesetz nicht so schnell wie möglich vorlegt, schreibt die „The Brussels Times“ in einem anderen Artikel.

Die Zeitung interviewte Johan Vande Lanotte. Der ehemalige Innenminister, stellvertretender Premierminister, Vorsitzender der sozialistischen Partei sp.a und Bürgermeister von Ostende ist emeritierter Professor für Verfassungsrecht an der Universität von Gent und als solcher Lehrer vieler amtierender Richter und Politiker.

„Das Gesetz, auf das sich die Regierung derzeit in Bezug auf den Zivilschutz stützt, ist eigentlich nicht für diesen Zweck gedacht“, erklärt er. „Dieses Gesetz wurde gemacht, um im Falle von Katastrophen rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Angenommen, es gibt eine Explosion in einer Firma, dann kann die Regierung anordnen, dass die Menschen in der Umgebung in den Häusern bleiben. Es ist nicht die Absicht, dieses Gesetz für Maßnahmen zu verwenden, die für lange Zeit in ganz Belgien gelten.“

Vande Lanotte sagt auch: „Wenn es um Grundrechte geht, müssen gewählte Volksvertreter an den Entscheidungen beteiligt werden.“

„Ich denke, das ist in einer Demokratie unerlässlich. Auch die Judikative und die Legislative müssen in ihren jeweiligen Bereichen beteiligt werden. Man braucht wirklich eine juristische und parlamentarische Kontrolle. Es kann nicht eine einzige Macht sein, die alles entscheidet.“

Er befürchtet, dass Richter anfangen werden, Bußgelder aufzuheben. „Vielleicht passiert das jetzt noch nicht so oft, aber warten Sie noch ein paar Monate. Wenn die Krise vorbei ist, werden wir überrascht sein. Diejenigen, die ihre Geldstrafe bezahlt haben, werden es bereuen, dass andere dieser entkommen sind.“

In Belgien dürfen sich nach den aktuellen Regeln die Bürger nur mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts treffen. Im Freien sind Kontakte zwischen vier Menschen erlaubt, sofern sie Masken tragen. Einkaufen ist nur mit Termin erlaubt. Die Gastronomie ist seit Monaten geschlossen, im Land gilt eine nächtliche Ausgangssperre, gegen die massiv protestiert wird. Derzeit ist ohne triftigen Grund keine Ein- oder Ausreise aus Belgien gestattet.



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